Bauanträge
müssen ab sofort direkt beim Landkreis eingereicht werden
Ab dem 1. Januar 2026
ändern sich die Einreichungswege für Bauanträge in den kreisangehörigen
Gemeinden. Grundsätzlich müssen Bauanträge dann bei der Unteren
Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen eingereicht werden:
Kreisverwaltung
Mainz-Bingen Untere Bauaufsicht Konrad-Adenauer-Str. 34 55218 Ingelheim am Rhein
Ausnahmen
betreffen Freistellungsverfahren gemäß § 67 der rheinland-pfälzischen
Bauordnung (LBauO), die weiterhin bei den jeweiligen (Verbands-)Gemeindeverwaltungen
vorgelegt werden. Diese Neuregelung sieht die geänderte Landesbauordnung (LBauO)
für Rheinland-Pfalz vor.
Für Fragen wenden Sie sich gerne an die Bauabteilung der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
per eMail an oder telefonisch an Frau Schank
(06725-910 250).
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