Seit dem 01. Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger, die ein Ausweisdokument beantragen, im Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim die moderne Technik zur Lichtbildaufnahme innerhalb der Behörde nutzen.
Das neue technische System PointID® zur Erfassung von Gesichtsbild, Fingerabdrücken und Unterschrift ermöglicht einen medienbruchfreien Prozess. Digital angefertigte, qualitativ hochwertige Lichtbilder für Ausweisdokumente werden künftig nicht mehr auf Fotopapier aufgedruckt und anschließend wieder eingescannt. Die Beantragung hoheitlicher Ausweisdokumente verläuft künftig vollständig digital.
Vereinfachte Ausweisbeantragung für Bürgerinnen und Bürger
Die Möglichkeit, das Lichtbild direkt beim Besuch der Behörde erstellen zu lassen, erhöht die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor einem Missbrauch ihrer Ausweisdokumente. Zudem vereinfacht sie auch den Antragsprozess: So können Bürgerinnen und Bürger während des Behördentermins sowohl ein Lichtbild erstellen lassen als auch das eigentliche Dokument beantragen. Dieser Service – die Erfassung des Lichtbildes vor Ort in der Behörde – kostet zusätzlich zur Dokumentengebühr bundesweit 6,00 Euro.
Die biometrischen Vorgaben für Lichtbilder sind wichtig, um eine sichere und schnelle Identifizierung zu ermöglichen. Bürgerinnen und Bürgern sollen Unannehmlichkeiten insbesondere bei einer Grenzkontrolle erspart werden. Die Erfassung der biometrischen Daten und die zweifelsfreie Identifikation der antragstellenden Person sind daher zentraler Bestandteil der Beantragung eines Ausweisdokumentes bei den Behörden vor Ort.
Alternativ können auch weiterhin zertifizierte Fotostudios besucht werden. Diese laden die aufgenommenen Passbilder verschlüsselt in eine vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BS) geprüfte Cloud. Die Verwaltung ruft das Bild anschließend über einen Data-Matrix-Code ab, den die Bürgerin oder der Bürger vom Studio erhält. Dieses Verfahren dient dem Schutz vor Identitätsdiebstahl und beugt Manipulationsversuchen, das sogenannte Morphing, vor. Die Regelung gilt für die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässe, elektronisches Aufenthaltstiteln sowie Reiseausweise des Ausländerrechts.