Vollzug des
Baugesetzbuches
Bauleitplanung der
Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim
Flächennutzungsplan der VG
Gau-Algesheim - 30. Teilfortschreibung „Am
Sportplatz (KiTa)“
- Offenlage
gem. § 3 (2) i.V.m. § 4 (2) BauGB
- Öffentliche
Auslegung des Entwurfs
- Geltungsbereich
Der Rat der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim hat in seiner Sitzung am
02.06.2022 die Aufstellung der 30. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans
„Am Sportplatz (KiTa)“ im Bereich der Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim
beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 07.12.2023 bekanntgemacht.
Die 30. Teilfortschreibung erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3
BauGB. Planziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für den
Neubau einer Kindertagesstätte der Ortsgemeinden Ober- und Nieder-Hilbersheim.
Der Geltungsbereich und die Lage des Plangebietes sind den nachstehenden
Übersichtskarten zu entnehmen.
In seiner Sitzung vom 05.10.2023 hat der Rat der Verbandsgemeinde
Gau-Algesheim die Planung angenommen sowie die Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen, die vom 15.12.2023 bis
einschließlich 19.01.2024 durchgeführt wurde.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in die Abwägung eingestellt und am 12.03.2024
und am 05.06.2025 im Verbandsgemeinderat beschlossen. Die Einwender wurden am
23.06.2025 hierüber informiert. Ebenfalls am 05.06.2025 wurde die
weitergeführte Planung vom Verbandsgemeinderat angenommen und die Durchführung
der Offenlage gem. §§ 3 (2), 4 (2) BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird
hiermit bekannt gemacht.
Der Öffentlichkeit wird im Rahmen der Offenlage der Teilfortschreibung des
Flächennutzungsplans im Zeitraum vom
01.08.2025 bis
einschließlich zum 02.09.2025
Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung der Ortsgemeinde zu informieren
sowie sich hierzu zu äußern. Dies soll per E-Mail an ,
in Ausnahmefällen per Post erfolgen.
Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt im Osten der Ortsgemeinde
Ober-Hilbersheim im Landkreis Mainz-Bingen. Die ca. 1,3 ha große Fläche
befindet sich im Nordosten innerhalb der Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim. Die
Lage ist im beigefügten Lageplan dargestellt. Dieser Plan entfaltet keine
Rechtskraft.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wurde eine Umweltprüfung für das
Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen
Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und
bewertet werden. Dieser wird in der Entwurfsfassung ausgelegt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind
darüber hinaus verfügbar und werden ebenfalls ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB):
(1) Artenschutzrechtliche Einschätzung
(2) Geotechnischer Bericht (Tragfähigkeit,
Belastung, Versickerungsfähigkeit des Baugrunds)
(3) Magnetometerprospektion (Archäologie,
Kampfmittel)
(4) Hydrogeologie: Starkregen- und
Sturzflutgefährdung
(5) Natura
2000-Verträglichkeitsvorprüfung
Umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 gingen
zu folgenden Themen ein:
• Hinweise zur Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser
• Schutzgut archäologische Denkmale
• Starkregen / Sturzflutgefährdung
• Bodenschutz, Geothermie, bauzeitliche Wasserhaltung
• Schutzgut Gehölze/Wald/Eingrünung
• Straßennetz
• Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Ausgleichsmaßnahmen
• Brandschutztechnische Belange / Löschwasser
• Leitungen
Seitens der Öffentlichkeit ging eine Stellungnahme verspätet ein, wurde
jedoch ebenfalls in die Abwägung eingestellt.
Der Entwurf ist im Auslegungszeitraum auf der Internetseite der
Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unter www.gau-algesheim.de unter dem Menüpunkt
„Aktuelles“ – „Offenlegungen“ abrufbar. Die Auslegungsunterlagen werden ferner
über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter
www.geoportal.rlp.de zugänglich gemacht.
Die Unterlagen werden außerdem im Rathaus der Verbandsgemeinde
Gau-Algesheim im Treppenhaus im 2. Obergeschoss vor der Bauabteilung während
der Dienststunden zur Einsicht bereitgelegt. Diese sind
Montag bis Freitag 08:30 – 12:00 Uhr, und
Montag und Dienstag 14:00
– 15:30 Uhr
Donnerstag 14:00
– 18:00 Uhr
Für inhaltliche Rückfragen steht die Abteilung Bauleitplanung unter
oder 06725-910-134 zur Verfügung. Bei
persönlicher Vorsprache wird um Terminvereinbarung gebeten.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden
parallel zur Öffentlichkeit beteiligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des
Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern
die Ortsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und
deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Gau-Algesheim, der 31.07.2025
gez. Kern
-1. Beigeordnete-