Zu sehen ist ein Symbolbild für die 32. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans "Am Klostergarten" in Schwabenheim

32. Flächennutzungsplan-Teilfortschreibung "Am Klostergarten" - Schwabenheim

Vollzug des Baugesetzbuches

Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim

32. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans, "Am Klostergarten“, Gemarkung Schwabenheim

- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie

- Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 

Der Verbandsgemeinderat Gau-Algesheim hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 die Aufstellung der 32. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim im Bereich "Am Klostergarten" in der Ortsgemeinde Schwabenheim beschlossen. Planziel ist die Schaffung von Wohnbaufläche für ein Neubaugebiet mit einem breiten Angebot unterschiedlicher Haus- und Wohnungsformen.

Der Geltungsbereich  liegt im Nordwesten der Ortsgemeinde und umfasst aus Flur 18 die Flurstücke 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67/1, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78 tlw., 80 tlw., 81 tlw., 447, 448 tlw., 449, 450, 473 tlw. sowie aus Flur 1 Flurstück 176 tlw. der Gemarkung Schwabenheim. Die Lage des Plangebietes ist den nachstehenden Übersichtskarten zu entnehmen. Die Planskizzen entfalten keine Rechtswirkung.

Am 03.04.2025 hat der Verbandsgemeinderat die Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(1) BauGB beschlossen. Dieser Beschluss und der Aufstellungsbeschluss werden hiermit bekanntgemacht.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durch­geführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umwelt­bericht beschrieben und bewertet werden.

Ausgelegt werden der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung, die zugehörige Begründung, der Umweltbericht sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Umweltbericht auch für das parallele Bebauungsplanverfahren gilt und in die Begründung des Bebauungsplans integriert ist. Die genannten Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist von 

Freitag, 12.09.2025 bis einschließlich Dienstag, 14.10.2025

im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter den Menüpunkten ‚Aktuelles‘ – ‚Offenlegungen‘ oder https://www.vg-gau-algesheim.de/vg_gau_algesheim/Aktuelles/Offenlegungen/ einsehbar. Alle Planunterlagen können auch über das Landesportal unter www.geoportal.rlp.de im Internet abgerufen werden.

Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planunterlagen in der Verbandsgemeinde­verwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim – im Bereich des Treppen­hauses vor der Bauabteilung – während der Dienststunden öffentlich ausgelegt und können einge­sehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichten und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an ), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Die Verbandsgemeinde hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt. Eingehende Stellungnahmen werden anonymisiert weitergeleitet.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim

Hospitalstraße 22

55435 Gau-Algesheim

 

Dienststunden

Mo-Fr   08.00 - 12.00 Uhr

Mo-Di   14.00 - 15.30 Uhr

Do        14.00 - 18.00 Uhr

 

Gau-Algesheim, den 11.09.2025

gez. Neuhaus

-Verbandsgemeindebürgermeister-

Dateiname Größe Datum
00 Geltungsbereich.pdf209,31 KB05.09.2025
01 Planzeichnung.pdf4,36 MB05.09.2025
02 Begründung.pdf2,73 MB11.09.2025
03 Umweltbericht integriert in Begründung Bebauungsplan.pdf8,72 MB05.09.2025
04 Beitrag Artenschutz.pdf7,67 MB11.09.2025
05 Bodengutachten.pdf11,13 MB11.09.2025
06 Amtsblatt 37_2025.pdf2,12 MB11.09.2025