Zu sehen ist ein Symbolbild für die 43. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans "Quartier Pfaffenhofen" in Schwabenheim

43. Flächennutzungsplan-Teilfortschreibung "Quartier Pfaffenhofen" - Schwabenheim

Vollzug des Baugesetzbuches

Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim: Flächennutzungsplan 

43. Teilfortschreibung „Quartier Pfaffenhofen“, Ortsgemeinde Schwabenheim

                                 hier:  Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB

Der Bebauungsplan „Quartier Pfaffenhofen“ wurde 2019 im Verfahren gem. § 13 b  BauGB aufgestellt, im Juli 2022 wurde der Satzungsbeschluss gefasst. Dieser wurde im beklagt, so dass der Bebauungsplan schwebend unwirksam bleibt.

Der Rat der Ortsgemeinde hat am 27.01.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Quartier Pfaf­fen­hofen“ im zweistufigen Regelverfahren nach § 2 (4) BauGB beschlossen und einen Antrag an die Verbandsgemeinde auf Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans gestellt.

Der Rat der Verbandsgemeinde hat am 11.02.2025 die Aufstellung der 43. Teilfortschreibung „Quartier Pfaffenhofen im Bereich der Ortsgemeinde Schwabenheim beschlossen. Dieser Beschluss wurden am 13.03.2025 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung wurde vom 14.03. bis 22.04.2025 durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in die Abwägung eingestellt. Der Verbandsgemeinde hat die Abwägung am 26.06.2025 beschlossen, die Hinweise wurden berücksichtigt und in die Planung eingearbeitet. Für den Entwurf der Teilfortschreibung hat der Verbandsgemeinderat in vorgenannter Sitzung die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Teilfortschreibung umfasst folgende Flurstücke: 510, 514/1 tlw, 227/5 tlw in Flur 16.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wurde eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durch­geführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Um­weltbericht beschrieben und bewertet werden. Dieser wurde in der Vorentwurfsfassung ausgelegt und wurde für die Entwurfsfassung in die Begründung integriert.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind darüber hinaus verfügbar und werden ebenfalls ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB):

(1) Umweltbericht (als integrierter Bestandteil der Begründung) mit allen gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalten (u.a. Bestand und Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter, Anderweitige Planungsmöglichkeiten, Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung sowie zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen)

(2) Schalltechnische Untersuchung

(3) Artenschutzrechtliche Prüfung

(3) Geotechnischer Bericht (Tragfähigkeit, Belastung, Versickerungsfähigkeit des Baugrunds)

(4) Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag

(5) Umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 zu folgenden Themen: (seitens der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein):

·         Starkregen / Sturzflutgefährdung

·         Grundwasserschutz, Trinkwasserversorgung

·         Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren

·         Mögliche Bodenbelastungen aufgrund landwirtschaftlicher Nutzung,

·         Versiegelung von Boden

·         Zu beachtende Regelwerke bei Eingriffen in den Baugrund

·         Fluglärm

·         Nutzung erneuerbarer Energien

·         Ausgleichsmaßnahmen

·         Brandschutztechnische Belange / Löschwasser

·         Leitungen


Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28.07.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 221) wird folgendes bekannt gemacht: Der Entwurf des Bebauungsplans „Quartier Pfaffenhofen“ wird in der Zeit vom

Freitag, 04.07.2025 bis einschließlich Mittwoch, 06.08.2025

öffentlich ausgelegt. Der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen einschließlich der zugehörigen Begründung und weiterer Anlagen sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan ist im genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unter dem unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ – „Offenlegungen“ einsehbar. Alle Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de abgerufen werden. Die beiliegende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes (mit Stand des Aufstellungsbeschlusses). Sie entfaltet keine Rechtswirkung.

Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planunterlagen in der Verbands­ge­mein­de­ver­waltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim – im Bereich des Trep­pen­hau­ses vor der Bauabteilung – während der Dienststunden öffentlich ausgelegt und können ein­ge­se­hen werden.

 

Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichten und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an ), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Be­schluss­fassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Mit der Erarbeitung des Be­bau­ungsplans ist ein externes Planungsbüro beauftragt. Stellungnahmen werden anonymisiert weitergeleitet, es sei denn, die Anonymisierung der Angaben macht das Verständnis der Stellungnahme unmöglich. Die Vorgaben der DSGVO werden eingehalten.

Bei inhaltlichen Rückfragen zu den Planunterlagen ist eine vorherige Terminvereinbarung unter

06725-910-134 oder vorzunehmen.

Dienststunden

Mo-Fr        08.00 - 12.00 Uhr

Mo-Di        14.00 - 15.30 Uhr

Do            14.00 - 18.00 Uhr

 

Gau-Algesheim, der 04.07.2025

gez. Neuhaus

-Bürgermeister-