Vollzug des
Baugesetzbuches
Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim:
Flächennutzungsplan
43. Teilfortschreibung „Quartier
Pfaffenhofen“, Ortsgemeinde Schwabenheim
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2)
BauGB
Der Bebauungsplan
„Quartier Pfaffenhofen“ wurde 2019 im Verfahren gem. § 13 b BauGB aufgestellt, im Juli 2022 wurde der
Satzungsbeschluss gefasst. Dieser wurde im beklagt, so dass der Bebauungsplan
schwebend unwirksam bleibt.
Der Rat der Ortsgemeinde hat am 27.01.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„Quartier Pfaffenhofen“ im zweistufigen Regelverfahren nach § 2 (4) BauGB beschlossen
und einen Antrag an die Verbandsgemeinde auf Teilfortschreibung des
Flächennutzungsplans gestellt.
Der Rat der Verbandsgemeinde hat am 11.02.2025 die Aufstellung der 43.
Teilfortschreibung „Quartier Pfaffenhofen im Bereich der Ortsgemeinde
Schwabenheim beschlossen. Dieser Beschluss wurden am 13.03.2025 bekannt
gemacht. Die frühzeitige Beteiligung wurde vom 14.03. bis 22.04.2025 durchgeführt. Die
eingegangenen Stellungnahmen wurden in die Abwägung eingestellt. Der Verbandsgemeinde hat die
Abwägung am 26.06.2025
beschlossen, die Hinweise wurden berücksichtigt und in die Planung
eingearbeitet. Für den Entwurf der Teilfortschreibung hat der Verbandsgemeinderat in
vorgenannter Sitzung die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
beschlossen.
Die Teilfortschreibung umfasst folgende Flurstücke: 510, 514/1 tlw, 227/5
tlw in Flur 16.
Gemäß
§ 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wurde eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren
durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen
ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Dieser wurde
in der Vorentwurfsfassung ausgelegt und wurde für die Entwurfsfassung in die
Begründung integriert.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind
darüber hinaus verfügbar und werden ebenfalls ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB):
(1) Umweltbericht (als integrierter Bestandteil der Begründung) mit allen
gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu beschreibenden und zu
bewertenden Inhalten (u.a. Bestand und Auswirkungen der Planung auf die
Schutzgüter, Anderweitige Planungsmöglichkeiten, Maßnahmen zur Vermeidung und
Verringerung sowie zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen)
(2) Schalltechnische Untersuchung
(3) Artenschutzrechtliche Prüfung
(3) Geotechnischer Bericht (Tragfähigkeit, Belastung, Versickerungsfähigkeit
des Baugrunds)
(4) Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag
(5) Umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 zu
folgenden Themen: (seitens der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein):
·
Starkregen / Sturzflutgefährdung
·
Grundwasserschutz, Trinkwasserversorgung
·
Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren
·
Mögliche Bodenbelastungen aufgrund landwirtschaftlicher
Nutzung,
·
Versiegelung von Boden
·
Zu beachtende Regelwerke bei Eingriffen in den Baugrund
·
Fluglärm
·
Nutzung erneuerbarer Energien
·
Ausgleichsmaßnahmen
·
Brandschutztechnische Belange / Löschwasser
·
Leitungen
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 28.07.2025 (BGBl. 2025 I
Nr. 221) wird folgendes bekannt gemacht: Der Entwurf des Bebauungsplans „Quartier
Pfaffenhofen“ wird in der Zeit vom
Freitag, 04.07.2025
bis einschließlich Mittwoch, 06.08.2025
öffentlich ausgelegt. Der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus der
Planzeichnung mit textlichen
Festsetzungen einschließlich der zugehörigen Begründung und weiterer
Anlagen sowie dem Vorhaben-
und Erschließungsplan ist im genannten Zeitraum im Internet auf der
Homepage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unter dem unter dem Menüpunkt „Aktuelles“
– „Offenlegungen“ einsehbar. Alle Planunterlagen können auch über das zentrale
Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de abgerufen
werden. Die beiliegende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes (mit
Stand des Aufstellungsbeschlusses). Sie entfaltet keine Rechtswirkung.
Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planunterlagen in der
Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435
Gau-Algesheim – im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung – während
der Dienststunden öffentlich ausgelegt und können eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichten und es besteht
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben
werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail
an ), können bei Bedarf aber auch auf anderem
Weg abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt
bleiben können. Mit der Erarbeitung des Bebauungsplans ist ein externes
Planungsbüro beauftragt. Stellungnahmen werden anonymisiert weitergeleitet, es
sei denn, die Anonymisierung der Angaben macht das Verständnis der
Stellungnahme unmöglich. Die Vorgaben der DSGVO werden eingehalten.
Bei inhaltlichen Rückfragen zu den Planunterlagen ist eine vorherige
Terminvereinbarung unter
06725-910-134 oder
vorzunehmen.
Dienststunden
Mo-Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Mo-Di 14.00 - 15.30 Uhr
Do 14.00 - 18.00 Uhr
Gau-Algesheim, der 04.07.2025
gez. Neuhaus
-Bürgermeister-