Zu sehen ist ein Symbolbild für den Bebauungsplan Östlicher Steinwingert in Gau-Algesheim

Bebauungsplan - Östlicher Steinwingert - Gau-Algesheim

Vollzug des Baugesetzbuches

 Bebauungsplan „Östlicher Steinwingert“ der Stadt Gau-Algesheim

 hier:  Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB, Geltungsbereich

Der Rat der Stadt Gau-Algesheim hat am 07.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Sportpark, Lebensmittelmärkte, Kindertagesstätte“ beschlossen. Am 29.05.2024 hat der Rat beschlossen, den Teil des Bebauungsplans, der die Kindertagesstätte betrifft, herauszulösen und zuerst und separat zu bearbeiten. Hierzu hat er am 29.05.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Östlicher Steinwingert“ gem. § 2 (1) BauGB gefasst. Der Bebauungsplan umfasst folgende Flurstücke in der Flur 2: 8/10, 10/21, 11/8, 467 tlw., 468 tlw., 469 tlw., 470 tlw., 471/1, 471/2, 480/5 tlw., 482/8 sowie aus Flur 31 die Flurstücke 360 tlw. und 362.

Der Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im be­schleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt. Im genannten Verfahren kann auf eine frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB verzichtet werden. Am 29.05.2024 hat der Rat der Stadt Gau-Algesheim die Planung angenommen und die Durchführung der freiwilligen frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen. Diese wurde am 06.06.2024 im Amtsblatt der Verbandsgemeinde angekündigt und vom 14.06. bis einschließlich 16.07.2024 durchgeführt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in die Abwägung eingestellt. Am 25.06.2025 hat der Stadtrat hierüber einen Beschluss gefasst. In gleicher Sitzung hat der Stadtrat die fortgeführte Planung angenommen und die Durchführung der Offenlage gem. §§ 3 (2), 4 (2) BauGB beschlossen. Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zum Bebauungsplan verfügbar und werden mit der Offenlage ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB):

-       Begründung (Enviro-Plan, 2024/2025)

-       Geotechnischer Bericht (Geotechnik-Team Mainz, 2024)

-       Schallgutachten (Konzept dB plus, 2024/2025)

-       Prüfung der Belange des Umweltschutzes und des speziellen Artenschutzes (Enviro-Plan, 2024/2025)

Umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange:

-       Abwasserzweckverband Untere Selz (AVUS) vom 26.08.24 (Sachbezug: Schutzgut Wasser)

-       DB AG vom 11.07.24 (Sachbezug: Schutzgut Mensch)

-       Generaldirektion Kulturelles Erbe – Direktion Landesarchäologie vom 14.06.2024 (Sachbezug: Schutzgut Kulturgüter,             Archäologische Fund- bzw. Verdachtsstellen)

-       Kreisverwaltung Mainz-Bingen vom 26.07.24 (Sachbezug: Schutzgut Mensch, Wasser, Pflanzen, Hochwasserschutz)

-       Landesamt für Geologie und Bergbau vom 17.07.2024 (Sachbezug: Schutzgut Boden, Schutzgut Mensch)

-       Landesbetrieb Mobilität vom 18.07.2024 (Sachbezug: Schutzgut Mensch)

-       SGD Süd – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 01.07.2024 (Sachbezug: Schutzgut Was           ser, Boden, Hochwasserschutz, Starkregengefährdung)

-       Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz vom 11.07.24 (Schutzgut Mensch, Wasser)

 Umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit:

-       2 Stellungnahmen vom 15./16.07.24 (Sachbezug: Schutzgut Mensch)

Die o.a. Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, die im Rahmen der Prüfung der Belange des Umweltschutzes und des speziellen Artenschutzes des Bebauungsplanes dokumentiert sind:

       Inhalte des Bebauungsplanes

•      Darstellung der bauplanungsrechtlichen Situation

•      Beschreibung der geplanten Festsetzungen

•      Art, Umfang und Bedarf an Grund und Boden

•      Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes (Basisszenario)

•        Naturschutz und Landschaftspflege, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt, Land                    schaft und Erholung

•        Mensch und Gesundheit

•        Kultur- und sonstige Sachgüter

•        Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes nach § 44 BNatSchG: Avifauna, Reptilien, Amphibien, Säugetiere –                Fledermäuse, Säugetiere – nicht flugfähig, Schmetterlinge, Pflanzen

•     Geprüfte Alternativen (Anderweitige Planungsmöglichkeiten)

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) wird Folgendes bekannt gemacht: Der Entwurf des Bebauungsplans „Östlicher Steinwingert“ wird in der Zeit vom

Freitag, 04.07.2024 bis einschließlich Mittwoch, 06.08.2024

öffentlich ausgelegt. Der Bebauungsplanentwurf einschließlich der zugehörigen Begründung ist im genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unter dem unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ – „Offenlegungen“ einsehbar. Alle Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de abgerufen werden. Die beiliegende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes (mit Stand des Aufstellungsbeschlusses). Sie entfaltet keine Rechtswirkung.

Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planunterlagen in der Verbands­gemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim – im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung – öffentlich ausgelegt und können während der Dienststunden eingesehen werden. 

Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichten. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, Stellungnahmen können abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an ), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Mit der Erarbeitung des Bebauungsplans ist ein externes Planungsbüro beauftragt. Stellungnahmen werden anonymisiert weitergeleitet, es sei denn, die Anonymisierung der Angaben macht das Verständnis der Stellungnahme unmöglich. Die Vorgaben der DSGVO werden eingehalten. 

Bei inhaltlichen Rückfragen zu den Planunterlagen ist eine vorherige Terminvereinbarung unter
06725-910-134 oder vorzunehmen.

 

Dienststunden

Mo-Fr        08.00 - 12.00 Uhr

Mo-Di        14.00 - 15.30 Uhr

Do            14.00 - 18.00 Uhr

 

Gau-Algesheim, der 03.07.2024

gez. König

-Stadtbürgermeister-