Vollzug des
Baugesetzbuches
Bebauungsplan „Am
Klostergarten“ der Ortsgemeinde Schwabenheim
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1)
BauGB, Wiederholung der frühzeitigen
Beteiligung
Der Rat der Ortsgemeinde hat am 22.05.2023 die Aufstellung des
Bebauungsplans „Am Klostergarten“ im zweistufigen Regelverfahren nach § 2 (4)
BauGB und und am 27.01.2025 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1), 4 (1)
BauGB beschlossen. Beide Beschlüsse wurden am 13.02.2025 bekannt gemacht. Die frühzeitige
Beteiligung wurde vom 21.02.2025 bis einschließlich 08.04.2025 durchgeführt.
Aufgrund formaler Fehler der Auslegung hat der Rat der Ortsgemeinde Schwabenheim
hat am 01.09.2025 die Durchführung der Wiederholung der frühzeitigen
Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 04.09.2025 bekanntgemacht.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 28.07.2025 (BGBl. 2025 I
Nr. 221) wird folgendes bekannt gemacht: Der Vorentwurf des Bebauungsplans
„Am Klostergarten“ wird vom
Freitag, 05.09.2025
bis einschließlich Dienstag, 07.10.2025
öffentlich ausgelegt. Der Bebauungsplanvorentwurf einschließlich der
zugehörigen Begründung und zugehöriger Gutachten ist im genannten Zeitraum im
Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unter dem unter
dem Menüpunkt „Aktuelles“ – „Offenlegungen“ einsehbar. Alle Planunterlagen
können auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter
www.geoportal.rlp.de abgerufen werden.
Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planunterlagen in der
Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435
Gau-Algesheim – im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung – während
der Dienststunden öffentlich ausgelegt und können eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichten und es besteht
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben
werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail
an ), können bei Bedarf aber auch auf anderem
Weg abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt
bleiben können. Mit der Erarbeitung des Bebauungsplans ist ein externes
Planungsbüro beauftragt. Stellungnahmen werden anonymisiert weitergeleitet, es
sei denn, die Anonymisierung der Angaben macht das Verständnis der
Stellungnahme unmöglich. Die Vorgaben der DSGVO werden eingehalten.
Bei inhaltlichen Rückfragen zu den Planunterlagen ist eine vorherige
Terminvereinbarung unter
06725-910-134 oder
vorzunehmen.
Dienststunden
Mo-Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Mo-Di 14.00 - 15.30 Uhr
Do 14.00 - 18.00 Uhr
Schwabenheim, der 04.09.2025
gez. Saric
-Ortsbürgermeister-