Zu sehen ist ein Symbolbild für den Bebauungsplan "Am Klostergarten" in Schwabenheim

Bebauungsplan "Am Klostergarten" - Schwabenheim

Vollzug des Baugesetzbuches

Bebauungsplan „Am Klostergarten“ der Ortsgemeinde Schwabenheim

hier:  Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB, Wiederholung der frühzeitigen Beteiligung

Der Rat der Ortsgemeinde hat am 22.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Klostergarten“ im zweistufigen Regelverfahren nach § 2 (4) BauGB und und am 27.01.2025 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1), 4 (1) BauGB beschlossen. Beide Beschlüsse wurden am 13.02.2025 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung wurde vom 21.02.2025 bis einschließlich 08.04.2025 durchgeführt.

Aufgrund formaler Fehler der Auslegung hat der Rat der Ortsgemeinde Schwabenheim hat am 01.09.2025 die Durchführung der Wiederholung der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 04.09.2025 bekanntgemacht.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28.07.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 221) wird folgendes bekannt gemacht: Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Am Klostergarten“ wird vom

Freitag, 05.09.2025 bis einschließlich Dienstag, 07.10.2025

öffentlich ausgelegt. Der Bebauungsplanvorentwurf einschließlich der zugehörigen Begründung und zugehöriger Gutachten ist im genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unter dem unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ – „Offenlegungen“ einsehbar. Alle Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de abgerufen werden.

Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planunterlagen in der Verbands­ge­mein­de­ver­waltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim – im Bereich des Trep­pen­hau­ses vor der Bauabteilung – während der Dienststunden öffentlich ausgelegt und können ein­ge­se­hen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichten und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an ), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Be­schluss­fassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Mit der Erarbeitung des Be­bau­ungsplans ist ein externes Planungsbüro beauftragt. Stellungnahmen werden anonymisiert weitergeleitet, es sei denn, die Anonymisierung der Angaben macht das Verständnis der Stellungnahme unmöglich. Die Vorgaben der DSGVO werden eingehalten.

Bei inhaltlichen Rückfragen zu den Planunterlagen ist eine vorherige Terminvereinbarung unter

06725-910-134 oder vorzunehmen.

 

Dienststunden

Mo-Fr        08.00 - 12.00 Uhr

Mo-Di        14.00 - 15.30 Uhr

Do            14.00 - 18.00 Uhr

 

Schwabenheim, der 04.09.2025

gez. Saric

-Ortsbürgermeister-

Dateiname Größe Datum
01 Planzeichnung.pdf3,29 MB01.09.2025
02 Geltungsbereich.pdf207,20 KB01.09.2025
03 Textliche Festsetzungen.pdf1,18 MB01.09.2025
04 Begründung und Umweltbericht.pdf8,72 MB01.09.2025
05 Schalltechnische Untersuchung.pdf7,83 MB01.09.2025
06 Beitrag Artenschutz.pdf7,67 MB01.09.2025
07 Bodengutachten.pdf11,13 MB01.09.2025
08 Bodengutachten Kreisverkehr.pdf10,61 MB04.09.2025
Bekanntmachung im Amtsblatt 36_2025.pdf3,65 MB04.09.2025