Vollzug des
Baugesetzbuches
Bebauungsplan „Am
Klostergarten“ der Ortsgemeinde Schwabenheim
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.
2 BauGB, Geltungsbereich, Erneute Offenlage
Der Ortsgemeinderat Schwabenheim hat am 11.03.2019 in öffentlicher Sitzung
die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Klostergarten“ gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. §
13b BauGB beschlossen. Planziel ist die Schaffung von Wohnbauflächen für Ein-
und Mehrfamilienhäuser.
Am 22.05.2023 hat der Ortsgemeinderat den Wechsel ins zweistufige
Regelverfahren beschlossen, dies wurde am 13.02.2025 im Amtsblatt ortsüblich
bekannt gemacht. Ebenfalls am 22.05.2023 und nochmals am 09.10.2023 hat der
Ortsgemeinderat die Antragstellung an die Verbandsgemeinde auf parallele
Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Am 27.01.2025 wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen, sie wurde vom 21.02. bis
einschließlich 08.04.2025 durchgeführt. Aufgrund eines formalen Fehlers
beschloss der Ortsgemeinderat am 01.09.2025, die frühzeitige Beteiligung zu
wiederholen. Dies wurde am 04.09.2025 ortsüblich bekanntgemacht und vom 05.09.2025
bis einschließlich 07.10.2025 wurde die frühzeitige Beteiligung erneut durchgeführt.
Am 15.12.2025 hat der Ortsgemeinderat über die Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen und die Durchführung der Offenlage gem. §§ 3 (2), 4 (2) BauGB
beschlossen. Die Offenlage wurde vom 19.12.2025 bis 30.01.2026 durchgeführt.
Aufgrund von Veränderungen des Geltungsbereichs musste die Planung
angepasst und geändert werden. Hierdurch wird eine erneute Offenlage notwendig,
deren Durchführung der Ortsgemeinderat am 23.03.2026 beschlossen hat. Dieser
Beschluss wurde am 26.03.2026 ortsüblich bekanntgemacht. Stellungnahmen zu den
geänderten Festsetzungen können während der Dauer der
Veröffentlichungsfrist übermittelt werden.
Die im Rahmen der Offenlage vom 19.12.2025 bis 31.01.2026 eingegangenen
Stellungnahmen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Eine Wiederholung dieser ist
nicht erforderlich.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem beigefügten
Planausschnitt, die örtliche Lage dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Die abgebildeten Pläne entfalten keine Rechtswirkung.
Der Bebauungsplan umfasst folgende Flurstücke:
Flur 18: 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67-1, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77,
80 tlw., 81 tlw., 446 tlw., 447, 448 tlw., 449, 450, 473 sowie aus Flur 1:
Flurstück 176 tlw.
Die externen Kompensationsflächen umfassen folgende gemeindeeigene Flurstücke:
Flur
13: Flurstücke 57, 58/1, 59/1, 72, 78, 80, 81, 82, 83, 84, 88, 89, 90, 202
sowie
Flur
14: 139/1 und 147 (alle (Waldökokontofläche Schwabenheim).
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel
5 des Gesetzes vom 12.08.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) wird Folgendes bekannt
gemacht:
Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans „Am Klostergarten“ (Planzeichnung,
textlichen Festsetzungen Begründung mit integriertem Umweltbericht), die den Festsetzungen zugrunde liegenden DIN-Normen, die
nachfolgend aufgeführten wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen und Fachgutachten sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung
werden in der Zeit vom
Freitag, 27.03.2026bis
einschließlich Donnerstag, 30.04.2026 (verlängerte Frist aufgrund der
Osterfeiertage)
veröffentlicht. Alle Unterlagen sind im genannten Veröffentlichungszeitraum
im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim (https://www.vg-gau-algesheim.de)
unter dem unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ – „Offenlegungen“ einsehbar.
Alle Unterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes
Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de abgerufen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird eine leicht zu erreichende
Zugangsmöglichkeit durch eine öffentliche Auslegung der oben genannten
Unterlagen zur Verfügung gestellt
Alle Unterlagen werden in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim,
Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim – im Bereich des Treppenhauses vor der
Bauabteilung im 2. OG – während der Dienststunden öffentlich ausgelegt und
können eingesehen werden.
montags 8.30 bis 12.00 Uhr
und 14.00 bis 15.30 Uhr
dienstags 8.30 bis 12.00 Uhr
und 14.00 bis 15.30 Uhr
mittwochs 8.30 bis 12.00 Uhr
donnerstags 8.30 bis 12.00 Uhr
und 14.00 bis 18.00 Uhr
freitags 8.30 bis 12.00 Uhr
Während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen
abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden
(via E-Mail an ), können bei Bedarf aber auch
per Post oder persönlich an die Bauabteilung mit obiger Adresse übermittelt
werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt
bleiben können.
Folgende Arten
umweltbezogener Informationen liegen vor:
Umweltbericht der MVV Regioplan GmbH vom 30.10.2025 mit
Informationen zu den Auswirkungen des Vorhabens in Bezug auf die folgenden
Schutzgüter
a) Mensch
und menschliche Gesundheit (Lärmimmissionen, Starkregen, Schutzmaßnahmen)
b) Kultur-
und sonstige Sachgüter (nicht betroffen)
c) Flächeninanspruchnahme,
Abgleich Raum+ Monitor
d) Integrierte
Biotopbewertung (Kompensationsbedarf)
e) Biotope
(immer betroffen, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz schutzgutübergreifen)
f) Pflanzen
(im Rebland unerhebliche Beeinträchtigungen, Bilanz schutzgutübergreifen)
g) Tiere
(im Rebland unerhebliche Beeinträchtigungen, Bilanz schutzgutübergreifen)
h) Boden
(Versiegelung immer hohe Beeinträchtigung hier aufgrund der Bodenfruchtbarkeit,
schutzgutbezogene Kompensation)
i) Wasser
(keine Eingriffe in Gewässer oder Grundwasser, unerhebliche Beeinträchtigungen,
Bilanz schutzgutübergreifen)
j) Klima
und Luft (erhebliche Beeinträchtigungen, Bilanz schutzgutübergreifen)
k) Landschaftsbild
und Erholung (erhebliche Beeinträchtigungen, Bilanz schutzgutübergreifend)
l) Andere
erhebliche Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase (nicht zu erwarten)
m) Wechselwirkung
zwischen den Schutzgütern
n) Minderungs-
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die naturschutzrechtliche
Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz
Folgende weitere umweltbezogene
Fachgutachten liegen vor und sind einsehbar:
·
Beitrag Artenschutz, plan b GbR, 18.09.2020. Untersuchung
artenschutzrechtlicher Belange und Hinweise zu den vorkommenden Tierarten,
Maßnahmenvorschläge
·
Schalltechnische Untersuchung, Köhler &
Leutwein, 18.10.2024, Untersuchung der zu erwartenden Geräuschbelastungen
im Plangebiet und durch das Plangebiet
·
Geo- und umwelttechnischer Bericht 5110-21,
Institut Baucontrol, 16.07.2021, Untersuchung der geologischen Verhältnisse,
Wasserhaltung und Tragfähigkeit
Die bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung betreffen folgende umweltbezogene Themen und liegen
ebenfalls aus:
a) Lärmschutz
(grundsätzliche Erfordernis, aktive, passive Lärmschutzmaßnahmen, Fluglärm)
b) Regenwasserableitung/Starkregengefahren/Entwässerung
c) Bodenbelastungen
d) Dachbegrünung
Art und Umfang, Anrechenbarkeit als Minderung/Ausgleich
e) Hausgärten
Pflanzbindung Art und Umfang, Anrechenbarkeit als Minderung/Ausgleich
f) Pflanzlisten
g) Ortsrandeingrünung/Bepflanzung
Dimensionierung privat/öffentlich
h) Artenschutz
in der Nachbarschaft, während der Bauphase
i) Mögliche
Betroffenheit der erdgeschichtlichen Denkmalpflege
j) Gewässer
III. Ordnung, geplanter Gewässerrandstreifen, Genehmigungsvorbehalt
k) Innen-
vor Außenentwicklung, Bedarfsprüfung, Flächenmanagement
l) Externe
Kompensationsflächen Abstimmung mit UNB
m) Vorprüfung
des Einzelfalls nach LUVPG für die Straßen im Baugebiet
n) Klimaschutz
Belange
Die Gemeinde hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und
Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt. Stellungnahmen
werden anonymisiert an das Planungsbüro weitergeleitet, es sei denn, die
Anonymisierung der Angaben macht das Verständnis der Stellungnahme unmöglich.
Die Mitglieder der Gremien der Ortsgemeinde erhalten die Stellungnahmen ohne
Anonymisierung. Die Vorgaben der DSGVO werden eingehalten. Die Stellungnahmen
werden in der Verbandsgemeinde gespeichert.
Bei inhaltlichen Rückfragen zu den Planunterlagen ist eine vorherige
Terminvereinbarung unter
06725-910-134 (Andrea Fuchs) oder
vorzunehmen.
Dienststunden
Mo-Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Mo-Di 14.00 - 15.30 Uhr
Do 14.00
- 18.00 Uhr
Schwaben heim, der 26.03.2026
gez. Saric
-Ortsbürgermeister-