Vollzug des
Baugesetzbuches
Bebauungsplan „Am
Sportplatz (KiTa)“ der Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim
- Offenlage
gem. § 3 (2) i.V.m. § 4 (2) BauGB
- Öffentliche
Auslegung des Entwurfs
- Geltungsbereich
Der Ortsgemeinderat Ober-Hilbersheim hat am 07.04.2022 in öffentlicher
Sitzung aufgrund § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Planzeichnung dargestellten
Bereich die Aufstellung des Be-bauungsplanes „Am Sportplatz (KiTa)“
beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am
27.10.2022 im amtlichen Teil des Amtsblatts 43/2022 der Verbandsgemeinde
orts-üblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung wurde vom
Ortsgemeinderat am 14.09.2023 beschlossen, am 05.10.2023 im Amtsblatt 40/2023
bekanntgemacht und vom 13.10. bis einschließlich 14.11.2023 durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in die Abwägung eingestellt und am
06.02.2024 im Ortsgemeinderat beschlossen. Die Einwender wurden am 23.04.2024
hierüber informiert. Am 06.03.2025 wurde die weitergeführte Planung vom
Ortsgemeinderat angenommen und die Durchführung der Offenlage gem. §§ 3 (2), 4
(2) BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Öffentlichkeit wird im Rahmen der Offenlage zum Bebauungsplanvorentwurf
im Zeitraum vom
01.08.2025 bis
einschließlich zum 02.09.2025
Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung der Ortsgemeinde zu informieren
sowie sich hierzu zu äußern. Dies soll per E-Mail an ,
in Ausnahmefällen per Post erfolgen.
Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt im Osten der Ortsgemeinde
Ober-Hilbersheim im Landkreis Mainz-Bingen. Die ca. 1,3 ha große Fläche
befindet sich innerhalb der Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim und umfasst in Flur 2
die Flurstücknummern 175 und 176 sowie in Flur 3 die Flurstücke 321/2 tlw., 40,
41, 42. Diese Flurstücke sind im Geltungsbereich dargestellt.
Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet
nur die Lage des Planungsbereiches.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wurde eine Umweltprüfung für das
Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen
Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und
bewertet werden. Dieser wird in der Entwurfsfassung ausgelegt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind
darüber hinaus verfügbar und werden ebenfalls ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB):
(1) Artenschutzrechtliche Einschätzung
(2) Geotechnischer Bericht (Tragfähigkeit,
Belastung, Versickerungsfähigkeit des Baugrunds)
(3) Magnetometerprospektion (Archäologie,
Kampfmittel)
(4) Hydrogeologie: Starkregen- und
Sturzflutgefährdung
(5) Natura
2000-Verträglichkeitsvorprüfung
Umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 gingen
zu folgenden Themen ein:
• Hinweise zur Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser
• Schutzgut archäologische Denkmale
• Starkregen / Sturzflutgefährdung
• Bodenschutz, Geothermie, bauzeitliche Wasserhaltung
• Schutzgut Gehölze/Wald/Eingrünung
• Straßennetz
• Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Ausgleichsmaßnahmen
• Brandschutztechnische Belange / Löschwasser
• Leitungen
Seitens der Öffentlichkeit ging eine Stellungnahme verspätet ein, wurde
jedoch ebenfalls in die Abwägung eingestellt.
Der Entwurf ist im Auslegungszeitraum auf der Internetseite der Verbandsgemeinde
Gau-Algesheim unter www.gau-algesheim.de unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ –
„Offenlegungen“ abrufbar. Die Auslegungsunterlagen werden ferner über das
zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de
zugänglich gemacht.
Die Unterlagen werden außerdem im Rathaus der Verbandsgemeinde
Gau-Algesheim im Treppenhaus im 2. Obergeschoss vor der Bauabteilung während
der Dienststunden zur Einsicht bereitgelegt. Diese sind
Montag bis Freitag 08:30 – 12:00 Uhr, und
Montag und Dienstag 14:00
– 15:30 Uhr
Donnerstag 14:00
– 18:00 Uhr
Für inhaltliche Rückfragen steht die Abteilung Bauleitplanung unter
oder 06725-910-134 zur Verfügung. Bei
persönlicher Vorsprache wird um Terminvereinbarung gebeten.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden
parallel zur Öffentlichkeit beteiligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des
Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern
die Ortsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und
deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Ober-Hilbersheim, der 31.07.2025
gez. Bieser
-Ortsbürgermeister-