Vollzug des
Baugesetzbuches
Bebauungsplan „Im
Schelmenklauer“ der Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim
hier: Frühzeitige (freiwillige) Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB
Am 12.12.2019 hat der Rat der Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim den
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Im Schelmenklauer“ gem. § 2 (1) BauGB
gefasst und im Amtsblatt 51/52/2019 bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wird
gem. § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt. Im genannten
Verfahren kann auf eine frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB verzichtet
werden. Der Ortsgemeinderat hat jedoch in seiner Sitzung am 01.12.2020 neben
der Planannahme die Durchführung einer freiwilligen frühzeitigen Beteiligung
gem. § 3 (1) BauGB beschlossen.
Die Planzeichnung sowie die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans werden daher verkürzt für 3 Wochen in der Zeit vom
14.01.2021 bis
einschließlich 05.02.2021
in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435
Gau-Algesheim
– im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung – während der Dienststunden
öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Zeit über die
allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung
unterrichten.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Auslegungsunterlagen sind während der Zeit der Offenlage auch auf unserer Internetseite www.vg-gau-algesheim.de/offenlegungen einzusehen.
Aufgrund der aktuellen Schutzmaßnahmen hinsichtlich des Coronavirus ist im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung ein Mund- und Nasenschutz zu tragen. Zudem wird um Einhaltung der jeweils geltenden Abstandsregelungen gebeten. Der Eintritt in das Verwaltungsgebäude und somit zu den Offenlageunterlagen im Treppenhaus wird während der Dienststunden durch die Pforte gewährt.
Bei inhaltlichen Rückfragen zu den Planunterlagen ist eine vorherige
Terminvereinbarung unter
06725-910-134 oder vorzunehmen.
Die Abgabe einer Stellungnahme ist ebenso per E-Mail an genannte Adresse möglich.
Die nachfolgende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Mit Stand des Aufstellungsbeschlusses). Sie entfaltet keine Rechtswirkung. Womöglich wird im Rahmen der Beschlussfassungen für die nachfolgende Offenlage eine Geltungsbereichserweiterung wie im Entwurf gem. § 3 (1) BauGB vorgeschlagen (inklusive angrenzender Wirtschaftswege) beschlossen.
Dienststunden
Mo-Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Mo-Di 14.00 - 15.30 Uhr
Do 14.00 - 18.00 Uhr
Ober-Hilbersheim, der 22.12.2020
gez. Schmuck
-Ortsbürgermeister-
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Artenschutzrechtliche Prüfung - Im Schelmenklauer.pdf | 3.56 MB | 07.01.2021 | ||
Bebauungsplan - Im Schelmenklauer - Planzeichnung.pdf | 609.91 KB | 07.01.2021 | ||
Bebauungsplan - Im Schelmenklauer - Satzungstext.pdf | 466.57 KB | 07.01.2021 |