Am 27.06.2022 hat der Rat der Ortsgemeinde Engelstadt die Planung
angenommen und die Durchführung der Offenlage nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
beschlossen. Diese wurde am ortsüblich
angekündigt und bekannt gemacht und vom 15.07.2022 bis einschl. 29.08.2022 durchgeführt.
Die Durchführung war fehlerhaft. Der Ortgemeinderat Engelstadt hat am
24.06.2024 die Durchführung einer Erneuten Offenlage nach §§ 3 (2) und 4 (2)
BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wir hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan umfasst folgende Flurstücke in der Flur 5 der Gemarkung Engelstadt: 254, 255/1, 255/2, 256, 257, 258, 259, 260, 261, 262, 263, 264, 267/2, 268/3, 269/1, 269/2, 270, 271, 272, 273, 274, 275, 276/1, 277, 278 tlw., 279/1, 279/2, 280, 281, 282, 283, 284, 285, 286, 287, 288, 289, 290/1, 290/2, 290/3, 291, 292, 293/1, 293/3, 293/4.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3
des Gesetzes vom 28.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 221) wird folgendes bekannt
gemacht: Der Entwurf des Bebauungsplans „Bubenheimer Straße 2. Änderung“ wird in
der Zeit vom
Freitag, 09.08.2024 bis einschließlich Dienstag, 10.09.2024
erneut öffentlich ausgelegt. Der Bebauungsplanentwurf einschließlich der zugehörigen Begründung ist im genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unter dem unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ – „Offenlegungen“ einsehbar. Alle Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de abgerufen werden. Die beiliegende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes (mit Stand des Aufstellungsbeschlusses). Sie entfaltet keine Rechtswirkung.
Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planunterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim – im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung – während der Dienststunden öffentlich ausgelegt und können eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichten und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an ), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Mit der Erarbeitung des Bebauungsplans ist ein externes Planungsbüro beauftragt. Stellungnahmen werden anonymisiert weitergeleitet, es sei denn, die Anonymisierung der Angaben macht das Verständnis der Stellungnahme unmöglich. Die Vorgaben der DSGVO werden eingehalten.
Bei inhaltlichen Rückfragen zu den Planunterlagen ist eine vorherige
Terminvereinbarung unter
06725-910-134 oder
vorzunehmen.
Dienststunden
Mo-Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Mo-Di 14.00 - 15.30 Uhr
Do 14.00 - 18.00 Uhr
Gau-Algesheim, der 01.08.2024
gez. Hubert
-Ortsbürgermeister-
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01 Geltungsbereich.pdf | 93.21 KB | 07.08.2024 | ||
02 Planzeichung.pdf | 360.68 KB | 07.08.2024 | ||
03 Satzungstext.pdf | 357.27 KB | 07.08.2024 | ||
04 Begründung.pdf | 828.92 KB | 07.08.2024 |