Zu sehen ist ein Symbolbild des Bebauungsplans "Alter Einkaufsmarkt" Gau-Algesheim

Bebauungsplan - Alter Einkaufsmarkt - Gau-Algesheim

hier:  Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB

Am 24.02.2021 hat der Rat der Stadt Gau-Algesheim den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am alten Einkaufsmarkt“ gem. § 2 (1) BauGB gefasst und im Amtsblatt 04/2023 bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im be­schleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt. Im genannten Verfahren kann auf eine frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB verzichtet werden. Am 08.02.2023 hat der Rat der Stadt Gau-Algesheim die Planung angenommen und die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen.

Gemäß § 3 (2) BauGB wird der Bebauungsplan mit Begründung in der Zeit

vom 02.03.2023 bis einschließlich 31.03.2023

in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim
– im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung – während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe einer Stellungnahme ist ebenso per E-Mail an unten genannte E-Mail-Adresse möglich. Stellungnahmen werden gemäß DSVGO gespeichert und aufbewahrt.

Die Auslegungsunterlagen sind während der Zeit der Offenlage auch auf unserer Internetseite www.vg-gau-algesheim.de/offenlegungen einzusehen.

Für inhaltliche Rückfragen zu den Planunterlagen steht Andrea Fuchs aus der Bauabteilung der Ver­bandsgemeinde unter 06725 / 910-134 oder zur Ver­fügung. Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Der Geltungsbereich liegt südlich der Bahnlinie östlich des Bahnhofs. Er grenzt im Nordwesten an den Geltungsbereich des rechtkräftigen Bebauungsplanes „Bahnhofstraße“ an. Die nachfolgende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Sie dient der Übersicht und entfaltet keine Rechtswirkung.

Dienststunden

Mo-Fr        08.30 - 12.00 Uhr
Mo-Di        14.00 - 15.30 Uhr
Do            14.00 - 18.00 Uhr

gez. König
-Stadtbürgermeister-