Der Ortsgemeinderat Schwabenheim hat am 02.05.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Am oberen Grasweg“ mit zugehörigem Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Am 04.09.2023 wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Beide Beschlüsse wurden am 28.09.2023 öffentlich bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung wurde vom 06.10. bis einschließlich 07.11.2023 durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in die Abwägung eingestellt, über die der Ortsgemeinderat am 01.09.2025 einen Beschluss gefasst hat. Gleichzeitig wurde auch die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese Beschlüsse wurden am 20.11.2025 bekanntgemacht.
Planziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung eines bereits in der Ortsgemeinde bestehenden Lebensmittelmarktes.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan umfasst folgende Flurstücke: Flur 18: Flurstücke 80 tlw., 81 tlw., 220, 221, 222/2, 223, 224, 225, 226/1, 226/2, 437 tlw., 438 tlw., 439 tlw., 440 tlw., 441/1 tlw., 441/3, 441/5 tlw., 446 tlw., 447 tlw., 462 tlw., 473 tlw.
Die externen Kompensationsflächen umfassen folgende Flurstücke: Flur 16: Flurstücke 433/1, 438/1.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel
5 des Gesetzes vom 12.08.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) wird Folgendes bekannt
gemacht: Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Am oberen Grasweg“
inkl. des zugehörigen Vorhaben- und
Erschließungsplanes (welcher Bestandteil der Satzung bzw. Planurkunde wird) mit
Begründung und Umweltbericht, die nachfolgend aufgeführten
wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, Unterlagen
und Fachgutachten sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung werden
in der Zeit vom
Montag 24.11.2025 bis einschließlich Freitag, 09.01.2026
veröffentlicht. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplans inkl. des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplanes einschließlich der Begründung und den weiteren zugehörigen Unterlagen ist im genannten Veröffentlichungszeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim (https://www.vg-gau-algesheim.de) unter dem unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ – „Offenlegungen“ einsehbar. Alle Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de abgerufen werden.
Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planunterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim – im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung im 2. OG – während der Dienststunden öffentlich ausgelegt und können eingesehen werden.
Während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an ), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Umweltbericht: Der Umweltbericht umfasst neben einleitenden Kapiteln zu Anlass, Inhalten, Zielen und Festsetzungen und Merkmalen der Planung, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planungen einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst u.a.:
· Boden und Fläche: Informationen zur Flächeninanspruchnahme, zu den vorherrschenden Bodentypen und -wertigkeiten im Plangebiet, zur anthropogenen Vorbelastung, der bestehenden und künftigen Versiegelung, zur Eingriffsbewertung sowie zur Minderung des Bodeneingriffs, etc.
· Wasser: Informationen u.a. zur Entwässerung des Plangebiets, zum Wasserhaushalt der Fläche, zum Bodenwasserhaushalt, zur Starkregen-Anfälligkeit, Schutzgebieten und Gewässer. Ferner Informationen zur Erheblichkeit des Eingriffs und Minderungsmaßnahmen.
· Klima, Luft und Folgen des Klimawandels: U.a. Informationen zur klimatologischen Bestandsaufnahme, zur Bedeutung des Plangebietes für die Schutzgüter Klima und Luft, zur Eingriffsbewertung und zu eingriffsminimierenden Maßnahmen.
· Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt: Begriffsdefinition und Eingriffsbewertung, Informationen über gegenwärtige Nutzungstypen sowie Beschreibung und Bewertung des Konfliktpotenzials, zu eingriffsminimierenden Maßnahmen, zur Bedeutung für den Artenschutz sowie Verminderung-, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.
· Landschaft: Informationen und Beschreibung zur bestehenden Landschaft sowie eine Eingriffsbewertung auf das Orts- und Landschaftsbild.
· Schutzgebiete: Informationen über mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Erhaltungsziele von Natura-2000-Gebieten und auf andere Schutzgebiete.
· Kultur- und sonstige Sachgüter: Allgemeine Hinweise auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern.
· Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Erholungsqualität: Informationen zu Auswirkungen des Vorhabens auf den Menschen (u.a. Schall), seine Gesundheit und den angrenzenden Nutzungen sowie zur Bedeutung des Plangebietes für die Naherholung.
· Bestehende und resultierende Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder für planungsrelevante Schutzgüter durch Unfälle und Katastrophen: Hinweis, dass keine wesentlichen Risiken oder Gefahren mit der Planung verbunden sind.
· Wechselwirkungen: Bewertung der Wechselwirkungen der Schutzgüter und der sich hieraus ergebenden Umweltauswirkungen.
Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu den Umweltauswirkungen durch die Planung, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planungen, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund der Bauleitplanung auftreten können.
Folgende weitere umweltbezogene Fachgutachten, Stellungnahmen und Unterlagen liegen vor und sind einsehbar:
· Artenschutzrechtliche Beurteilung - Nachtrag 2024, viriditas, 28.06.2024. Untersuchung artenschutzrechtlicher Belange und Hinweise zu den vorkommenden Tierarten (insb. Haussperling)
· Begründung für Entfall der PV-Pflicht über Parkplätzen gem. § 8 Satz 1 LSolarG, Planungsbüro Uhrig, ohne Datum. Begründung für Entfall der PV-Pflicht über Parkplätzen,
· Erschließung NBG „Am Klostergarten“, OG Schwabenheim - Vorplanung Verkehrsanlagen – Erläuterungsbericht mit Anlagen, Ingenieurteam Günter Retzler, 27.09.2023. Planung der verkehrlichen Erschließung und Entwässerung der Verkehrsanlagen.
· Gutachten Nr. T 4551 über die zu erwartende Geräuschbelastung durch einen geplanten neuen PENNY-Markt, TÜV Hessen, 31.08.2023. Untersuchung der zu erwartenden Geräuschbelastungen durch das Projekt.
· Visualisierung der künftigen Nutzung, ohne Datum und Verfasser. Darstellung des geplanten Objekts mit Einbindung in die Landschaft und Topgrafie.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangen. Diese liegen ebenfalls aus:
· Abwasserzweckverband „Untere Selz“ (07.11.2023) (Schutzgut Wasser): Hinweise zur Entwässerung und Schmutzwasserbeseitigung.
· Kreisverwaltung Mainz-Bingen (02.11.2023) (Schutzgüter Wasser, Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Landschaft): Hinweise u.a. zu Artenschutz, Umweltprüfung, Eingriffsregelung, Grünordnung, zu wasserwirtschaftlichen Belangen und zum Bodenschutz, zur Löschwasserversorgung und Brandschutz, zur Flächeninanspruchnahme.
· Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz - Landesarchäologie (13.10.2023) (Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter): Hinweise zu Bodendenkmälern.
· Landesamt für Bergbau und Geologie (31.10.2023) (Schutzgut Fläche und Boden): Hinweise zum Bergbau, Rohstoffe, Boden und Baugrund.
· Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (31.10.2023) (Schutzgüter Pflanzen und Biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Landschaft): Hinweise zu Kompensationsmaßnahmen und der Erreichbarkeit landwirtschaftlicher Flächen.
· Landesbetrieb Mobilität Worms (21.11.2023) (Schutzgüter Mensch und Gesundheit, Wasser, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Fläche und Boden): Hinweise u.a. zur verkehrlichen Erschließung und geplanten Maßnahmen im Umfeld, zur Entwässerung der Verkehrsanlagen, Verkehrsbegleitgrün, Immissions- und Schallschutz.
· Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – Abt. 2 Gewerbeaufsicht (17.10.2023) (Schutzgüter Mensch und Gesundheit): Hinweise zu Immissions- und Schallschutz.
· Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfall-wirtschaft, Bodenschutz (07.11.2023) (Schutzgüter Wasser, Fläche und Boden): Hinweise u.a. zur allgemeinen Wasserwirtschaft, Entwässerung und Abwasserbeseitigung sowie Bodenschutz.
· Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH (06.11.2023) (Schutzgüter Wasser und Pflanzen): Hinweise zur Löschwasserversorgung und zur Baumpflanzungen im Bereich von Leitungen.
· Öffentlichkeit (8 Stellungnahmen mit unterschiedlichen Daten inkl. BUND Landesverband Rheinland-Pfalz-Kreisgruppe Mainz-Bingen (03.11.2023) (alle Schutzgüter): Hinweise, Bedenken und Anregungen u.a. zu Erreichbarkeit von Gartengrundstücken, zur Grünordnung, zum Schallschutz und Lärmbeeinträchtigungen, zur Verkehrsbelastungen und -sicherheit, zur Förderung des Radverkehrs, zu Lichtimmissionen, Artenschutz, zur Standortentscheidung und Flächenauswahl, zur Inanspruchnahme von Grund und Boden, Versiegelung, zu den Folgen des Klimawandels, zu Grundwasserständen, zur Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes und dem Verlust an Grünstrukturen, zur Nutzung solarer Energie.
Die Gemeinde hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt. Stellungnahmen werden anonymisiert an das Planungsbüro weitergeleitet, es sei denn, die Anonymisierung der Angaben macht das Verständnis der Stellungnahme unmöglich. Die Mitglieder der Gremien der Ortsgemeinde erhalten die Stellungnahmen ohne Anonymisierung. Die Vorgaben der DSGVO werden eingehalten.
Sofern in den Festsetzungen keine anderen Datenquellen genannt sind, können alle aufgeführten DIN-Normen und Regelwerke in der Verwaltung der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim eingesehen werden.
Bei inhaltlichen Rückfragen zu den Planunterlagen ist eine vorherige Terminvereinbarung unter
06725-910-134 oder vorzunehmen.
Dienststunden
Mo-Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Mo-Di 14.00 - 15.30 Uhr
Do 14.00 - 18.00 Uhr
Gau-Algesheim, der 20.11.2025
gez. Saric
-Ortsbürgermeister-

