Zu sehen ist ein Symbolbild des Bebauungsplans Auf den Kellern II 1. Änderung Appenheim

Bebauungsplan - Auf den Kellern II, 1. Änderung - Appenheim

Vollzug des Baugesetzbuches
Bebauungsplan „Auf den Kellern II, 1. Änderung“ der Ortsgemeinde Appenheim
hier:      - Offenlage gem. § 3 (2) BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit)

Der Rat der Ortsgemeinde Appenheim hat in seiner Sitzung am 11.04.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Auf den Kellern II, 1.Änderung“ gem. § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) einschließlich der Durchführung der weiteren Verfahrensschritte gem. §§ 3(2), 4(2) BauGB beschlossen und im Amtsblatt 16/2023 bekannt gemacht. Nach der Offenlage vom 06.07.2023 bis 06.08.2023 hat der Rat der Ortsgemeinde Appenheim in seiner Sitzung am 17.08.2023 die Änderung der Verfahrenswahl und die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im 2-stufigen Regelverfahren gem. § 2 (1) BauGB sowie die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte nach §§ 3(1), 4(1) und 3(2), 4(2) BauGB beschlossen. Dies wurde im Amtsblatt 34/2023 öffentlich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB fand in der Zeit 01.09.2023 bis einschließlich 02.10.2023 statt.

In seiner Sitzung am 24.10.2023 hat der Ortsgemeinderat die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowie die Durchführung der Offenlage gem. §§ 3 (2), 4 (2) BauGB beschlossen.

Die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung mit integriertem Umweltbericht des Bebauungsplans werden im Rahmen der Offenlage gem. § 3(2) BauGB in der Zeit vom

10.11.2023 bis einschließlich 12.12.2023

in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim
– im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung – während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Die Abgabe einer Stellungnahme ist ebenso per E-Mail an unten genannte E-Mail-Adresse möglich. Stellungnahmen werden gemäß DSVGO gespeichert und aufbewahrt.

Die Auslegungsunterlagen sind während der Zeit der Offenlage auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unter www.vg-gau-algesheim.de unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ – „Offenlegungen“ abrufbar.

Für inhaltliche Rückfragen zu den Planunterlagen steht Christine Prochnow aus der Bauabteilung der Ver­bandsgemeinde unter 06725 / 910-182 oder zur Ver­fügung. Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt.

Die nachfolgende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Sie entfaltet keine Rechtswirkung.

Dienststunden

Mo-Fr        08.30 - 12.00 Uhr
Mo-Di        14.00 - 15.30 Uhr
Do            14.00 - 18.00 Uhr

Appenheim, der 02.11.2023

gez. Schacht
-Ortsbürgermeister-