Der Stadtrat Gau-Algesheim hat am 26.08.2020 in öffentlicher Sitzung aufgrund § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes ,,Laurenziberg, 1. Änderung " beschlossen . Nach mehrfachen Änderungen des Geltungsbereichs sowie dem Wechsel ins Regelverfahren hat der Stadtrat Gau-Algesheim am 27.09.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes ,,Laurenziberg, 1. Änderung " im Regelverfahren mit dem nun vorliegenden Geltungsbereich beschlossen. Dieser Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Planziel ist die Arrondierung randlicher Flächen, um den bereits dort ansässigen Anwohnern bzw. Grundstückseigentümern zu ermögli chen, weiteren Wohnraum zu schaffen und die dörfliche Struktur zu sichern. Darüber hinaus soll ein bestehender Freizeitgarten planungs rechtlich gesichert werden. Da neben der Änderung des rechtkräftigen Bebauungsplans „Laurenziberg" auch neue Teilbereiche hinzukom men, wird der Titel des Bebauungsplans in „Laurenziberg, 1. Änderung und Ergänzung " umbenannt.
Der Geltungsbereich gliedert sich in vier
Teilgeltungsbereiche und umfasst die Flurstücke
94/1, 80/5 tlw., 80/8
tlw., 81/5 tlw.,
81/ 4 tlw., 80/6, 78/6 tlw. in der Flur 16, Flurstück 94/1 in der Flur 17, die Flurstücke 49/2, 48/1 tlw., 47 tlw., 46
tlw., 45 tlw., 43/1 tlw.,
38/1 tlw., 37/2 tlw., 36/2
tlw., 35/5 in der
Flur 18, die Flurstücke 49/11 und 49/12
in der Flur 19 der Gemarkung
Gau-Algesheim.
Diese Flurstücke sind im beigefügten Lageplan dargestellt. Der künftige Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Plan und ist rot umrandet. Die Planskizze entfaltet keine Rechtswirkung.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheb lichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Dieser wird zur Entwurfsfassung vorgelegt.
Der Beschluss über die Annahme der Planung (Stand 23.06.2023) sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in öffentlicher Sitzung des Stadtrates Gau-Algesheim am 27.09.2023 gefasst und wird ebenfalls hiermit bekanntgemacht.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans einschließlich zugehöriger Begründung sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung sind während der Veröffentlichungsfrist von
10.11.2023 bis einschließlich 12.12.2023
im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
unter www.vg-gau-algesheim.de unter dem Menüpunkt „Aktuelles" - „Offenlegungen " einsehbar. Alle Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de abgerufen werden.
Die Unterlagen werden außerdem im Rathaus der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim im Treppenhaus im 2. Obergeschoss vor der Bauabteilung während der Dienststunden zur Einsicht bereitgelegt. Diese sind Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr, und Montag und Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichten und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an ) können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Für inhaltliche Rückfragen steht die Abteilung Bauleitplanung unter oder 06725-910-134 (Andrea Fuchs) zur Verfügung. Bei persönlicher Vorsprache wird um Terminvereinbarung gebeten .
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt.
Die Stadt Gau-Algesheim hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gern. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Gau-Algesheim, der 02.11.2023
gez. König
Stadtbürgermeister
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0_Bekanntmachung Amtsblatt 44_23.pdf | 3.09 MB | 09.11.2023 | ||
1_Geltungsbereich.pdf | 89.01 KB | 09.11.2023 | ||
2_Planzeichnung.pdf | 334.21 KB | 09.11.2023 | ||
3_Textliche Festsetzungen.pdf | 407.14 KB | 09.11.2023 | ||
4_Begründung.pdf | 1.87 MB | 09.11.2023 |