Vollzug des Baugesetzbuches
Bebauungsplan "Laurenziberg, 1. Änderung und Ergänzung" der Stadt Gau-Algeshiem
- erneute Offenlage gem. § 3(2) i.V.m. § 4(2) BauGB
- Geltungsbereich
Der
Stadtrat Gau-Algesheim hat am 26.08.2020 in öffentlicher Sitzung aufgrund § 2
Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Laurenziberg, 1. Änderung“
beschlossen. Der Stadtrat Gau-Algesheim hat in seiner Sitzung am 27.09.2023
aufgrund § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Laurenziberg, 1.
Änderung und Ergänzung“ im Regelverfahren beschlossen. Der
Aufstellungsbeschluss wurde am 02.11.2023 öffentlich bekannt gemacht. Im Rahmen
der vom 23.05.2025 bis einschließlich 26.06.2025 durchgeführten öffentlichen
Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange wurden Anregungen und Bedenken geäußert, die zu Planänderungen geführt
haben und eine erneute öffentliche Auslegung notwendig machen.
Der
Bebauungsplan umfasst folgende Flurstücke
Flur 16:
81/4 tlw., 80/6, 80/8 tlw., 81/5 tlw., 78/6 tlw., 77/1 tlw. und 49/11,
Flur 17:
94/1,
Flur 18:
49/2, 48/3, 48/1 tlw., 47 tlw., 46 tlw., 45 tlw., 43/1 tlw., 42, 41, 40, 39,
38/1 tlw., 37/2 tlw., 36/2 tlw., 35/5
Flur 19:
49/11, 49/12
Die
externen Kompensationsflächen umfassen folgende Flurstücke:
Flur 31:
Flurstück 134; Flur 33: Flurstücke 20 und 32, Flur 6: Flurstücke 115, 116 und
117 sowie Flur 14: Flurstück 189/6
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine
Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die
voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht
beschrieben und bewertet werden. Dieses
Dokument wird in seiner Entwurfsfassung mit ausgelegt.
Gemäß §
3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes
vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) wird folgendes bekannt gemacht: Der
Entwurf des Bebauungsplans „Laurenziberg, 1. Änderung und Ergänzung“ wird in
der Zeit vom
Freitag 12.09.2025 bis einschließlich Donnerstag,
15.10.2025
öffentlich
ausgelegt. Der Bebauungsplanentwurf einschließlich der zugehörigen Begründung
ist im genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde
Gau-Algesheim unter dem unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ – „Offenlegungen“
einsehbar. Alle Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal des
Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de abgerufen werden. Die
beiliegende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes (mit Stand des
Aufstellungsbeschlusses). Sie entfaltet keine Rechtswirkung.
Folgende Arten
umweltbezogener Informationen sind darüber hinaus verfügbar und werden
ebenfalls ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB):
(1)
Umweltbericht
(als integrierter Bestandteil der Begründung) mit allen gemäß der Anlage 1 zu §
2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalten, erstellt
durch DÖRHÖFER & Partner, Engelstadt, 2025
(2)
Artenschutzrechtliche
Prüfung mit integrierter Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung, erstellt durch
viriditas, Weiler bei Bingen, 2024
(3)
Hydrogeologischer
Bericht, Beurteilung Versickerungsfähigkeit, erstellt durch das Institut
Baucontrol, Bingen am Rhein, 2021
(4)
Bisher
eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der
Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 umweltbezogenen Informationen
a) Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz (Oberflächenwasserbewirtschaftung, Sturzflutengefahrenkarten, Bodenschutz)
b) Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Vorbehaltsgebiet Freizeit, Erholung und Landschaftsbild, Natura 2000 Gebiete)
c)
Landesamt für
Geologie und Bergbau (Bergbau, Altbergbau, Boden und Baugrund)
d)
Landesbetrieb
Mobilität (Bauverbotszone)
e)
Wasserversorgung
Rheinhessen-Pfalz GmbH (Wasserleitungen, Löschwasserbereitstellung)
(5)
Bisher
eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit, der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
mit umweltbezogenen Informationen
a)
Struktur- und
Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft,
Bodenschutz (Oberflächenwasserbewirtschaftung, Sturzflutengefahrenkarten,
Bodenschutz)
b)
Kreisverwaltung
Mainz-Bingen (Vorbehaltsgebiet Freizeit, Erholung und Landschaftsbild, Natura
2000 Gebiete
c)
)Landesamt für
Geologie und Bergbau (Bergbau, Altbergbau, Boden und Baugrund)
d)
Landesbetrieb
Mobilität (Bauverbotszone)
e)
Wasserversorgung
Rheinhessen-Pfalz GmbH (Wasserleitungen, Löschwasserbereitstellung)
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen und menschliche
Gesundheit finden sich in (1), (4e) und (5e):
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Löschwasserversorgung, Erholungsfunktion des Geltungsbereiches
Umweltbezogene Informationen zum
Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt finden sich in (1), (2),
(4b) und (5b):
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Biotop- und
Nutzungsstrukturen, Lebensräume für Tiere (Vögel, Fledermäuse), Auswirkungen
auf vorgenannte durch den Bebauungsplan, Maßnahmen zur Vermeidung und
Verringerung, zum Ausgleich herangezogene Ausgleichsmaßnahmen, Vorranggebiet
Regionaler Biotopverbund, Natura 2000 Gebiete
Umweltbezogene Informationen zum
Schutzgut Boden finden sich in (1), (2), (3), (4a), (4c) und (5c):
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestandsbeschreibung
und Auswirkungsprognose durch den Bebauungsplan, Versiegelungsbilanz,
Vorschläge zur Niederschlagsversickerung, Hinweise auf die während der Bauphase
zu beachtende einschlägige Regelwerke, Maßnahmen zur Vermeidung und
Verringerung,
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser finden sich in (1), (3),
(4a), (4b), (5a) und (5b):
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Beschreibung der
Grundwasserverhältnisse, Maßnahmen zur Niederschlagswasserentwässerung,
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung, Sturzflutgefahren
Umweltbezogene Informationen zum
Schutzgut Klima/Luft finden sich in (1):
Es wurden Aussagen getroffen hinsichtlich der klimatischen Funktion des
Geltungsbereiches und die Auswirkungen, Maßnahmen zur Vermeidung und
Verringerung
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft finden sich in (1):
Es wurden Aussagen getroffen zu: Erholungseignung des Geltungsbereiches,–
Eigenart – Naturnähe, Landschaftsbildqualität, Maßnahmen zur Vermeidung und
Verringerung
Umweltbezogene Informationen zum
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter finden sich in (1), (4d) und (4e):
Es wurden Aussagen getroffen zu: möglichen Bau- und Bodendenkmalen,
Anbindung an die Kreisstraße, Versorgungsleitungen
Als
zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planunterlagen in der
Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435
Gau-Algesheim – im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung – während der
Dienststunden öffentlich ausgelegt und können eingesehen werden.
Während
der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planungen unterrichten und es besteht Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Die
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an
), können bei Bedarf aber auch auf anderem
Weg abgegeben werden.
Es wird
darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Mit der
Erarbeitung des Bebauungsplans ist ein externes Planungsbüro beauftragt.
Stellungnahmen werden anonymisiert weitergeleitet, es sei denn, die
Anonymisierung der Angaben macht das Verständnis der Stellungnahme unmöglich.
Die Vorgaben der DSGVO werden eingehalten.
Es wird
darauf hingewiesen dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1
Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach
§ 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie
im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend
gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bei
inhaltlichen Rückfragen zu den Planunterlagen ist eine vorherige
Terminvereinbarung unter
06725-910-134 oder vorzunehmen.
Dienststunden
Mo-Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Mo-Di 14.00 - 15.30 Uhr
Do 14.00 - 18.00 Uhr
Gau-Algesheim,
der 11.09.2025
gez.
König
-Stadtbürgermeister-