Die Stadt Gau-Algesheim darf seit 12. Mai 1853 ein Wappen führen. 
 Erläuterung zum Wappen aus der Heimatbeilage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Nr. 5 vom November 1991
Erläuterung zum Wappen aus der Heimatbeilage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Nr. 5 vom November 1991
Nach Brilmayer zeigte das älteste Wappen von Gau-Algesheim im durch 
einen Balken geteilten Schild oben drei und unten zwei Kugeln. Über die 
Farbgestaltung ist keine Aussage gemacht.
Eine Urkunde aus dem Jahre 1451 trug ein rundes Siegel mit diesem Wappen und der Umschrift
S COMMUNITATIS VON ALGENSHEIM
Am Rathaus der Stadt befindet sich ein Wappenstein mit einem Wappen 
mit angedeuteter Tartsche (Schild mit Einwölbung zum Einlegen der Lanze)
 mit dem Doppelrad aus dem Jahre 1480. Das Wappensymbol war also relativ
 früh in Gebrauch.
Ab dem 16. Jahrhundert trug das Gau-Algesheimer Gerichtssiegel immer
 zwei übereinander stehende sechsspeichige silberne Räder auf rotem 
Grund, verbunden mit einer Doppelaxt. Hin und wieder werden die Ruder 
auch achtspeichig dargestellt. Ab 1760 setzten sich die sechsspeichigen 
Räder immer mehr durch. Ein erhaltenes Gerichtssiegel aus dem Jahre 1515
 mit diesem Wappenbild hatte die Umschrift
S. DESS GERICHTS IN ALGESSHEIM
Seit dieser Zeit führt die Stadt stets mit kleinen Abwandlungen 
dieses Wappen. Neben der unterschiedlichen Speichenzahl sind die Räder 
mal mit einer Doppelaxt mal mit einem Kreuz mal mit drei Kreuzen 
verbunden. Auch die vielen erhaltenen Grenzsteine aus der 2. Hälfte des 
1. Jahrhunderts tragen auf der Gau-Algesheimer Seite das besagte 
Doppelrad.
Eine Hausmarke aus dem Jahre 1529 am Anwesen Neugasse 11 in 
Gau-Algesheim trug ebenfalls ein Doppelrad, allerdings mit fünf 
Speichen. Die nebeneinander stehenden Räder sind mit einem Kreuz 
verbunden.
Während der französischen Zeit 1798 - 1814, trug das Ortssiegel 
zunächst eine allegorische Figur der Republik mit Lanze und 
Jakobinermütze und die Revolutionsparolen
FREIHEIT – GLEICHHEIT – BRÜDERLICHKEIT
und die Umschrift
MAIRIE DE ALGESHEIM
(Bürgermeisterei von Algesheim) und ab 1802 den napoleonischen Adler mit gleicher Umschrift.
Nach der Übernahme unseres Gebietes im Jahre 1816 durch das 
Großherzogtum Hessen und bei Rhein trug das Siegel zunächst keine 
Wappenfigur, sondern nur die Bezeichnung
GEMEINDE GAU-ALGESHEIM
Die Umschrift lautete
G. H. BÜRGERMEISTEREI
G. und H. war die Abkürzung für Groß-Herzogliche.
Ab 1821 trug das Siegelrund einen gekrönten Schild mit dem hessischen Löwen und die Umschrift:
+ G. H. BÜRGERMEISTEREI GAU-ALGESHEIM +
Am 12. Mai 1853 bestätigte Großherzog Ludwig II. von Hessen und bei 
Rhein das Gau-Algesheimer Stadtwappen. Seit dieser Zeit führt die Stadt 
dieses genehmigte Wappen. Professor Leitermann beschreibt das 
Stadtwappen so:
Gau-Algesheim besitzt ein Ortswappen, das unter den vielfachen 
Ortswappen, die das sogenannte „Mainzer Rad“ abwandeln, eines der 
schönsten in seiner Einfachheit und Klarheit ist. Das Wappen erinnert, 
historisch belegt durch die alten Gerichtssiegel, die vom frühen 
Mittelalter bis in die napoleonische Zeit unveränderte Zugehörigkeit von
 Gau-Algesheim zu Kur-Mainz. Die Wappenbeschreibung lautet:
„In Rot zwei übereinander stehende silberne, sechsspeichige Räder verbunden durch eine silberne Doppelaxt“
Nun führt die Stadt ein ovales Siegel mit dem Stadtwappen und der Umschrift:
STADT GAUALGESHEIM
Während alle anderen rheinhessischen Städte den Hinweis
GROßHERZOGTUM HESSEN
bzw.
GR. HESS. BÜRGERMEISTEREI
in der Umschrift ihres Siegels trugen, fehlte dies im 
Gau-Algesheimer Siegel. Das Standesamtssiegel zeigte jedoch das 
Hoheitszeichen des Großherzogtums.
Obwohl die Stadt schon seit 1851 ein eigenes Wappen führte musste 
sie von 1934 bis 1937 das in Hessen allgemein übliche Siegel führen. Es 
zeigte im gekrönten Wappenschild den hessischen Löwen und die Umschrift:
VOLKSSTAAT HESSEN * BÜRGERMEISTEREI GAU-ALGESHEIM *
Durch Gesetz zum Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1934 
wurden die Hoheitsrechte der Länder auf das Reich übertragen. Damit 
waren die Länder ihres Staatscharakters beraubt. Aber erst 1936/37 
wurden die Siegel mit dem Hinweis auf den Volksstaat Hessen abgeschafft.
 Allerdings konnten die Gemeinden, die genehmigte Wappen hatten, dies 
waren in erster Linie die Städte, ihre Wappen in den Siegeln 
weiterführen. Dieser Tatsache ist es zu verdanken, dass Gau-Algesheim 
nicht den Adler mit dem Hakenkreuz im Siegel führte. Lediglich das 
Standesamtssiegel trug ab 1936 diese Symbole. 
Nach dem Einmarsch der Franzosen im Jahre 1945 verboten diese alle 
Nazi-Symbol. Daraufhin schnitt der Standesbeamte zunächst den Adler mit 
dem Hakenkreuz aus dem Siegelrund. In einigen Nachbargemeinden entfernte
 man nur das Hakenkreuz.
Doch im August 1945 legte er sich ein Dienstsiegel ohne Hoheitszeichen zu.
Ende 1946 bekam das Standesamt ein neues Siegel mit dem Stadtwappen.
 Seit 1951 zeigt das Standesamtsiegel das Landeswappen von 
Rheinland-Pfalz.
Interessant ist, dass die heute teilweise dem Stadtwappen 
aufgesetzte Mauerkrone als städtisches Symbol ursprünglich nicht geführt
 wurde. Die ersten Mauerkronen erscheinen um die Jahrhundertwende. Eine 
Genehmigung hierfür wurde nie erteilt.
