Zum 15.12.2022 endet die Förderung privater Photovoltaik-Anlagen der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim!
Am 13.12.2022 hat der Verbandsgemeinderat den Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 beschlossen. In diesem Entwurf ist eine Fortführung der Photovoltaik-Förderung nicht vorgesehen. Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim bedankt sich bei seinen Bürgerinnen und Bürgern für die rege Inanspruchnahme des Förderprogrammes. Über die gesamte Förderdauer von 2019 - 2022 wurden
insgesamt 211 Anträge für Photovoltaikanlagen mit einem Fördervolumen von
159.146,99 Euro bewilligt.
Der Rat ist zu der Entscheidung gekommen, dass die Fördergelder 2023
in neue Projekte investiert werden sollen, die ebenfalls dem Klimaschutz zu
Gute kommen. Die private Installation einer Photovoltaikanlage ist zum
gegenwärtigen Zeitpunkt aus mehreren Gesichtspunkten rentabel und wird u.a. mit
der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) entsprechend unterstützt.
Dieses Gesetz regelt die Einspeisung von regenerativem Strom in die
öffentlichen Stromnetze. Ab 1. Januar 2023 treten neue Regelungen im EEG in Kraft, so dass z.B.
Strom-Einspeisung besser vergütet werden. Außerdem gilt dann für private
PV-Anlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent, der schon bei der Angebotserstellung
vom Installationsbetrieb zu berücksichtigen ist. Auf der Homepage der Verbraucherzentrale
finden Sie viele weitere Informationen zur Vergütung und Förderungen von Photovoltaikanlagen
als Privatperson.
Bereits gestellte Anträge mit Reservierungsbestätigung behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Alle Personen, die eine schriftliche Reservierungszusage vorliegen haben, können bis max. 12 Monate nach Eingang des Reservierungsantrags bei der VG-Verwaltung ihren eigentlichen Förderantrag in Schriftform postalisch einreichen.
Wir bitten Sie vom Einreichen neuer Anträge abzusehen! Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Vor Abgabe des Antrages bitten wir Sie nochmal zu prüfen, ob dem Förderantrag alle notwendigen Unterlagen beiliegen.
Folgende Nachweise sind auf dem Postwege bei der VG-Verwaltung einzureichen:
- Förderantragsformuar (im Original unterschrieben)
- detaillierte Schlussrechnung mit Auflistung der Anlagen-Bestandteile - Ausstellungsdatum maximal 3 Monate nach
Installation
- Kopie der Registrierung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister
- optional: Bilder der PV-Anlage (Batteriespeicher)
Rückfragen können Sie an folgende Emailadresse richten:
Steckdosen-Module: Anbei finden Sie unter nachfolgenden Link eine sehr gute Broschüre der Verbraucherzentrale RL-P zu Steckdosen-Modulen. Link-Steckdosenmodule!
Nutzen Sie das Potentialkataster des Landes Rheinland-Pfalz
Ist mein Dach für eine PV-Anlage geeignet? Schauen Sie in das landesweite Solarpotentialkataster des Landes Rheinland-Pfalz, welches im Januar 2021 neu erstellt wurde: Solarpotentialkataster des Landes RL-P