Förderrichtlinie und Förderantrag-Hier!
Die Rechnung über die Montage der Wallbox reichen Sie bitte zusammen mit den Förderantrag maximal 3 Monate nach Rechnungsstellung schriftlich bei der Verbandsgemeinde ein.
Weitere Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung sind:
->Sie sind ein Privathaushalt
->Sie errichten die Wandladestation freiwillig
->die Wandladestation ist ein aktuell zugelassenes Modell (gemäß IEC 62196) mit einer Mindestleistung von 3,6 KW
->Sie besitzen ein E-Fahrzeug oder haben ein E-Fahrzeug bestellt (siehe Richtlinie 3.6)
->Sie betreiben /Nutzen die Wandladeeinrichtung mindestens 5 Jahre