Förderrichtlinie und Förderantrag
Die Rechnung über die Montage der Wallbox reichen Sie bitte zusammen mit den Förderantrag maximal 3 Monate nach Rechnungsstellung schriftlich bei der Verbandsgemeinde ein. Achten Sie auch auf den unten stehenden Hinweis zur geplanten Bundesförderung (ab November 2020)
Weitere Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung sind:
->Sie sind ein Privathaushalt
->Sie errichten die Wandladestation freiwillig
->die Wandladestation ist ein aktuell zugelassenes Modell (gemäß IEC 62196) mit einer Mindestleistung von 3,6 KW
->Sie besitzen ein E-Fahrzeug oder haben ein E-Fahrzeug bestellt (siehe Richtlinie 3.6)
->Sie betreiben /Nutzen die Wandladeeinrichtung mindestens 5 Jahre
->Sie fügen das technische Datenblatt dem Antrag bei sowie die Schlussrechnung
Bundesförderung von privaten Wallboxen
Ab November 2020 fördert auch der Bund private Wallboxen mit bis zum 900,00 Euro.
Bitte um Beachtung !
Jedoch werden bei dieser Bundesförderung weitere/andere Förderungen ausgeschlossen.
Weitere Infos erhalten Sie unter dem nachfolgenden Artikel des ADAC-Magazins:
!!!!!!!Informationsartikel zur Bundesförderung!!!
und hier gelangen Sie zur Homepage des Fördermittelgebers (KFW) (bitte anklicken)!!!