Zu sehen ist ein Bild vom Landtagsgebäude in Mainz. (Quelle Fotolia.com (c) Blackosaka)

Informationen zur Landtagswahl am 22.03.2026

Hier finden Sie nähere Informationen zur Landtagswahl die am 22.03.2026 stattfinden.


Am Sonntag, den 22. März 2026, findet die Wahl zum 19. Landtag von Rheinland-Pfalz statt. Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim gehörte zum Wahlkreis 30 - Bingen am Rhein. Kreiswahlleiter ist Landrat des Landkreises Mainz-Bingen, Thomas Barth. 


Wer darf wählen?

Wahlberechtigt zur Wahl des Landtags ist, wer am Wahltag die Voraussetzungen des § 2 Landeswahlgesetz erfüllt. Dies ist der Fall, wenn die Person

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten im Land Rheinland-Pfalz eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehat oder, sofern in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung begründet ist, sich sonst gewöhnlich im Land Rheinland-Pfalz aufhält, und
  • nicht nach § 3 Landeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.


Wahlbenachrichtigung

Um wählen zu dürfen, müssen Sie in der Regel im Wählerverzeichnis für diese Wahl eingetragen sein. 

Wenn Sie im Wählerverzeichnis stehen, bekommen Sie spätestens bis zum 01.03.2026 eine Wahlbenachrichtigung.

Haben Sie bis zum 01.03.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten, melden Sie sich bitte bis zum 06.03.2026, damit Ihr Wahlrecht geprüft werden kann, bei:

Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
Wahlamt
Zimmer 123 oder 124
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

Telefon 06725 910-129 oder 06725 910-270
E-Mail:




Briefwahl

Briefwahl ist voraussichtlich ab dem 15.02.2026 möglich!

Briefwahlunterlagen (bestehend aus Wahlschein, Stimmzettel sowie Briefumschlägen) können wie folgt beantragt werden:

  • per Post: Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Bürgerbüro, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim
  • Fax: +49 6725 910-110
  • per E-Mail:
  • per Internet: Online-Briefwahlantrag (Freischaltung ab voraussichtlich 15.02.2026!)

Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig.

Für den Antrag können Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Bitte füllen Sie diese aus, unterschreiben Sie und senden Sie sie im frankierten Umschlag an das Wahlbüro.

Für andere Personen dürfen Sie den Antrag nur stellen und die Unterlagen nur abholen, wenn Sie dafür eine schriftliche Vollmacht haben.

Die Briefwahlunterlagen werden bis Freitag, 20. März 2026, 15:00 Uhr ausgegeben. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

Wenn Sie nicht direkt im Briefwahlbüro im Rathaus der Verbandsgemeinde wählen: Ihr Wahlbrief muss spätestens bis zum Ende der Wahlzeit am Wahlsonntag beim Wahlamt in der Verbandsgemeindeverwaltung (Anschrift siehe oben) eingegangen sein.

Bitte schicken Sie den Wahlbrief daher rechtzeitig ab bzw. werfen Sie ihn früh genug in den Briefkasten.


Wählerverzeichnis

Wenn Sie nachweisen können, dass Sie dazu berechtigt sind, können Sie das Wählerverzeichnis Ihres eigenen Stimmbezirks im Wahlbüro ansehen. Das geht in der Woche vom 02.03.2026 bis 06.03.2026 zu diesen Zeiten:

- Montag bis Mittwoch: 8:00–12:00 Uhr und 14:00–15:30 Uhr  
- Donnerstag: 8:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr  
- Freitag: 8:00–12:00 Uhr  

Der Stichtag für die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist der 08.02.2026 (42. Tag vor der Wahl).

Wählen darf nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wenn Sie im Wählerverzeichnis stehen, wählen Sie in dem Stimmbezirk, in dem Sie eingetragen sind.

Wenn Sie einen Wahlschein haben, können Sie (auch ohne Briefwahl) in jedem Wahllokal Ihres Wahlkreises wählen.

Wenn Sie nach dem 08.02.2026 innerhalb der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim umziehen, bleiben Sie im Wählerverzeichnis des Stimmbezirks eingetragen, in dem Sie am Stichtag gemeldet waren.

Wer sich zwischen dem 08.02.2026 und dem 01.03.2026 in der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim neu anmeldet, wird nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.



Wie wird gewählt?

Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen:

  • Erststimme (Wahlkreisstimme): für eine Kandidatin oder einen Kandidaten im Wahlkreis.
  • Zweitstimme (Landesstimme): für eine Partei oder Wählergruppe.

Es gibt insgesamt 101 Sitze im Landtag. 52 Sitze gehen an die Kandidatinnen und Kandidaten, die ihren Wahlkreis direkt gewinnen. Die restlichen Sitze werden an die Parteien verteilt – je nachdem, wie viele Zweitstimmen sie bekommen haben. 

Die zugelassenen Wahlkreisvorschläge für den Wahlkreis 30 - Bingen am Rhein finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Mainz-Bingen.



Wo wird gewählt?

Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim bzw. die ihr angehörenden Gemeinden werden für die Landtagswahl 16 Wahllokale einrichten. Welches Wahllokal für Sie maßgebend ist ergibt sich aus ihrer Wohnanschrift. Das für Sie zuständige Wahllokal ist auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruck.

Ihren Wahlraum können Sie auch über die Wahlraumsuche (Freischaltung ab voraussichtlich 15.02.2026) ermitteln.


Repräsentative Wahlstatistik

Bei der Landtagswahl 2026 wird in keinem der Wahllokale der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt.




Kontakt

Zu allen Fragen Rund um die Landtagswahl steht Ihnen unser Wahlamt zur Verfügung:

Rathaus der Verbandsgemeinde
Wahlamt
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

Zimmer: 123 oder 124
Telefon: 06725 910-129 oder 06725 910-270
Fax: 06725 910-110
E-Mail:


Veröffentlichungen

Hier finden Sie diverse Bekanntmachungen und Veröffentlichungen zur Landtagswahl.

Ergebnisse

Hier finden Sie die Wahlergebnisse der Verbandsgemeinde zurückliegender Landtagswahlen: