In Strafsachen ist ein Schiedsverfahren vorgesehen, wenn die Staatsanwaltschaft bei so genannten Privatklagesachen wie Hausfriedensbruch, Beleidigung oder einfacher Körperverletzung ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung verneint. Dann kann die Geschädigte oder der Geschädigte eine Privatklage vor dem Amtsgericht nur erheben, wenn zuvor versucht wurde, sich im Schiedsverfahren mit dem anderen Beteiligten außergerichtlich zu versöhnen.
Im Bereich der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim gibt es zwei Schiedsamtsbezirke:
Schiedsamtsbezirk I:
für Bubenheim, Engelstadt, Nieder-Hilbersheim, Ober-Hilbersheim und Schwabenheim
Frau Nicole Roth
55270 Schwabenheim
Schiedsamtsbezirk II:
für Appenheim, Gau-Algesheim und Ockenheim
Herr Wolfgang Lehn
Im Brühl 43
55435 Gau-Algesheim
Telefon: 06725 2809
Weitere Informationen zum Schiedsamt finden Sie unter: www.schiedsamt.de