Neue Bebauungspläne, die in den letzten Jahren in Kraft getreten sind, können Sie nachfolgend abrufen. Ältere Bebauungspläne sind über das Geo-Informationsportal (GIS) der Kreisverwaltung Mainz-Bingen verfügbar. Das GIS ist ebenfalls nachfolgend verlinkt. Im Zweifeln bitten wir um Kontaktaufnahme mit den Kolleginnen und Kollegen unserer Bauleitplanung unter .
⇑ / Erschließung von Grundstücken
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Bauvorhaben im Innenbereich sind u. a. erst dann zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde. Erschlossen sind Grundstücke, denen durch die Erschließungsanlage die Anfahrmöglichkeit an ihre Grenze und damit die Zufahrt im straßenrechtlichen Sinn vermittelt wird.
Diese Zufahrt ist bei Wohngrundstücken auch erfüllt, wenn man auf sie hinaufgehen kann.
Die Kosten für die Erschließung werden auf die erschlossenen Grundstücke verteilt, wobei ein Gemeindeanteil von mindestens 10 % zu berücksichtigen ist. Ist eine Straße erst im Bau und noch nicht endgültig hergestellt, können Vorausleistungen auf die zukünftige Beitragspflicht erhoben werden. Diese Vorausleistung wird mit der endgültigen Beitragsschuld verrechnet.
siehe auch
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung