Bebauungspläne

Für die Bebaubarkeit eines Grundstücks maßgeblich ist der jeweilige Bebauungsplan, falls das zu bebauende Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt. Im Bebauungsplan können festgesetzt werden beispielsweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen (vgl. § 9 BauGB).

Neue Bebauungspläne, die in den letzten Jahren in Kraft getreten sind, können Sie nachfolgend abrufen. Ältere Bebauungspläne sind über das Geo-Informationsportal (GIS) der Kreisverwaltung Mainz-Bingen verfügbar. Das GIS ist ebenfalls nachfolgend verlinkt. Im Zweifeln bitten wir um Kontaktaufnahme mit den Kolleginnen und Kollegen unserer Bauleitplanung unter .


Hier finden Sie eine Übersicht der neueren Bebauungspläne gegliedert nach den einzelnen Gemeinden:


Ältere Bebauungspläne im Geoportal des Landkreises Mainz-Bingen


/ Schadensmeldung an die Kommune

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Sollten Sie einen Schaden an einer kommunalen Einrichtung verursacht haben, können Sie dies häufig Online der zuständigen Behörde melden.

Wählen Sie dazu zunächst die gewünschte Kommune aus (-->Regionalisierung) und wählen dann "Formulare". Bietet Ihre Kommune diesen Service, wird Ihnen ein entsprechendes Online-Formular angeboten.

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Gau-Algesheim

Online-Verfahren