Für die Bebaubarkeit eines Grundstücks maßgeblich ist der jeweilige
Bebauungsplan, falls das zu bebauende Grundstück im Geltungsbereich
eines Bebauungsplans liegt. Im Bebauungsplan können festgesetzt werden
beispielsweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die
überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen (vgl. § 9
BauGB).
Neue Bebauungspläne, die in den letzten Jahren in Kraft getreten sind, können Sie nachfolgend abrufen. Ältere Bebauungspläne sind über das Geo-Informationsportal (GIS) der Kreisverwaltung Mainz-Bingen verfügbar. Das GIS ist ebenfalls nachfolgend verlinkt. Im Zweifeln bitten wir um Kontaktaufnahme mit den Kolleginnen und Kollegen unserer Bauleitplanung unter .
Hier finden Sie eine Übersicht der neueren Bebauungspläne gegliedert nach den einzelnen Gemeinden:
Sollten Sie einen Schaden an einer kommunalen Einrichtung verursacht haben, können Sie dies häufig Online der zuständigen Behörde melden.
Wählen Sie dazu zunächst die gewünschte Kommune aus (-->Regionalisierung) und wählen dann "Formulare". Bietet Ihre Kommune diesen Service, wird Ihnen ein entsprechendes Online-Formular angeboten.
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Gau-Algesheim