Bebauungspläne

Für die Bebaubarkeit eines Grundstücks maßgeblich ist der jeweilige Bebauungsplan, falls das zu bebauende Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt. Im Bebauungsplan können festgesetzt werden beispielsweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen (vgl. § 9 BauGB).

Neue Bebauungspläne, die in den letzten Jahren in Kraft getreten sind, können Sie nachfolgend abrufen. Ältere Bebauungspläne sind über das Geo-Informationsportal (GIS) der Kreisverwaltung Mainz-Bingen verfügbar. Das GIS ist ebenfalls nachfolgend verlinkt. Im Zweifeln bitten wir um Kontaktaufnahme mit den Kolleginnen und Kollegen unserer Bauleitplanung unter .


Hier finden Sie eine Übersicht der neueren Bebauungspläne gegliedert nach den einzelnen Gemeinden:


Ältere Bebauungspläne im Geoportal des Landkreises Mainz-Bingen


Zuständige Mitarbeiter

Frau Katrin Gebhard

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 213
Stockwerk: 2. Stock
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Defekte Straßenlaternen können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) melden.

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Gau-Algesheim


In der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim beseitigt die "ewr-netze" Störungen an der Straßenbeleuchtung. Über den folgenden Link gelangen Sie zu den Entstörungsmeldungen der "ewr-netze". Über den Reiter "Straßenbeleuchtung" können Sie über eine Karte bzw. die Eingabe der Adresse die konkrete Lampe lokalisieren und die Meldung an die ewr-netze weiterreichen.



  • Die ewr-netze beseitigen Ströungen an der Straßenbeleuchtung in der Verbandsgemeinde. Die Störungen können über diesen Link direkt an die ewr-netze gemeldet. werden. Meldung defekte Straßenbeleuchtung

Teaser

Sollten Sie einen Defekt oder eine Störung der Straßenbeleuchtung feststellen, dann können Sie dies bei der zuständigen Stelle melden.