Bebauungspläne

Für die Bebaubarkeit eines Grundstücks maßgeblich ist der jeweilige Bebauungsplan, falls das zu bebauende Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt. Im Bebauungsplan können festgesetzt werden beispielsweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen (vgl. § 9 BauGB).

Neue Bebauungspläne, die in den letzten Jahren in Kraft getreten sind, können Sie nachfolgend abrufen. Ältere Bebauungspläne sind über das Geo-Informationsportal (GIS) der Kreisverwaltung Mainz-Bingen verfügbar. Das GIS ist ebenfalls nachfolgend verlinkt. Im Zweifeln bitten wir um Kontaktaufnahme mit den Kolleginnen und Kollegen unserer Bauleitplanung unter .


Hier finden Sie eine Übersicht der neueren Bebauungspläne gegliedert nach den einzelnen Gemeinden:


Ältere Bebauungspläne im Geoportal des Landkreises Mainz-Bingen


/ Teilnahme an einem Volksfest als Aussteller

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Interessieren Sie sich als Schausteller oder sonstiger Aussteller für einen Standplatz auf einem örtlichen Volksfest, einer Messe oder Ähnlichem, wenden Sie sich bitte unmittelbar an die für Sie zuständige Verwaltung, da regional sehr unterschiedliche Voraussetzungen und Fristen zu beachten sind.

Umfangreiche Informationen über Feste, Märkte, Events erhalten Sie über das Schaustellerportal

Schaustellerportal

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