Für die Bebaubarkeit eines Grundstücks maßgeblich ist der jeweilige
Bebauungsplan, falls das zu bebauende Grundstück im Geltungsbereich
eines Bebauungsplans liegt. Im Bebauungsplan können festgesetzt werden
beispielsweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die
überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen (vgl. § 9
BauGB).
Neue Bebauungspläne, die in den letzten Jahren in Kraft getreten sind, können Sie nachfolgend abrufen. Ältere Bebauungspläne sind über das Geo-Informationsportal (GIS) der Kreisverwaltung Mainz-Bingen verfügbar. Das GIS ist ebenfalls nachfolgend verlinkt. Im Zweifeln bitten wir um Kontaktaufnahme mit den Kolleginnen und Kollegen unserer Bauleitplanung unter .
Hier finden Sie eine Übersicht der neueren Bebauungspläne gegliedert nach den einzelnen Gemeinden:
Interessieren Sie sich als Schausteller oder sonstiger Aussteller für einen Standplatz auf einem örtlichen Volksfest, einer Messe oder Ähnlichem, wenden Sie sich bitte unmittelbar an die für Sie zuständige Verwaltung, da regional sehr unterschiedliche Voraussetzungen und Fristen zu beachten sind.
Umfangreiche Informationen über Feste, Märkte, Events erhalten Sie über das Schaustellerportal