Bebauungspläne

Für die Bebaubarkeit eines Grundstücks maßgeblich ist der jeweilige Bebauungsplan, falls das zu bebauende Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt. Im Bebauungsplan können festgesetzt werden beispielsweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen (vgl. § 9 BauGB).

Neue Bebauungspläne, die in den letzten Jahren in Kraft getreten sind, können Sie nachfolgend abrufen. Ältere Bebauungspläne sind über das Geo-Informationsportal (GIS) der Kreisverwaltung Mainz-Bingen verfügbar. Das GIS ist ebenfalls nachfolgend verlinkt. Im Zweifeln bitten wir um Kontaktaufnahme mit den Kolleginnen und Kollegen unserer Bauleitplanung unter .


Hier finden Sie eine Übersicht der neueren Bebauungspläne gegliedert nach den einzelnen Gemeinden:


Ältere Bebauungspläne im Geoportal des Landkreises Mainz-Bingen


/ Nebenwohnung anmelden

Zuständige Mitarbeiter

Frau Rosemarie Albert

Frau Birgit Diehl

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Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
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Frau Manuela Ludwig

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Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
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Frau Tanja Notheis

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Besucheradresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
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Frau Pamela Steinkopf

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Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim Adresse in Google Maps anzeigen
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Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.

Was sollte ich noch wissen?

Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.