Abteilungen
Die Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim
ist in drei Abteilungen gegliedert. Den Geschäftsverteilungsplan der
Verbandsgemeinde Gau-Algesheim können Sie hier öffnen: Geschäftsverteilungsplan
Mitarbeiterinnen und MItarbeiter
⇑ / Obdachlosigkeit Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
Zuständige Mitarbeiter
Frau Kristina Jung
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 105
Stockwerk: 1. Stock
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Details
Herr Stefan Petry
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 104
Stockwerk: 1. Stock
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Funktion
Frau Simone Schiavo
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 109
Stockwerk: 1. Stock
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Details
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Aus den verschiedensten Gründen kann es zum Verlust von Wohnraum kommen (z.B. aufgrund einer Räumungsklage, fristlosen Kündigung des Vermieters, eines Wohnungsbrandes oder Wasserschadens).
Um einen drohenden Wohnungsverlust zu verhindern, können Sie Hilfe in Anspruch nehmen. Je nach Einzelfall können die Mietschulden übernommen werden oder es wird mit dem Vermieter verhandelt, um Ihnen die Wohnung zu erhalten.
Wenn Sie Ihre Wohnung bereits verloren haben, also bei akuter Wohnungslosigkeit, können Sie zunächst einen Platz in einer Notunterkunft erhalten. Danach wird versucht, Ihnen eine Wohnung zu vermitteln.
Ebenso erhalten Sie Hilfe, wenn es dringend erforderlich ist, dass Sie eine neue Wohnung mieten und die eigenen finanziellen Mittel zur Zahlung der entstehenden Kosten nicht ausreichen und die Möglichkeiten der Selbsthilfe ausgeschöpft sind. Im Einzelfall kann beispielsweise die Kaution, eine Sicherheitsleistung oder die Maklerprovision vorfinanziert werden. Die finanziellen Hilfen werden in der Regel als Darlehen gewährt. Welche Voraussetzungen noch zu erfüllen sind, kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich deshalb bitte vor Ort.
Hinweis: Wenn Sie an einer Sozialwohnung interessiert sind, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
Voraussetzungen
Drohende oder bereits erfolgte Wohnungslosigkeit ohne Aussicht auf eine neue Wohnung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Hilfesuchenden: Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland
- Einkommensunterlagen
(z.B. Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente, Sozialhilfe) - Unterlagen zu vorhandenen Schuld- und Unterhaltsverpflichtungen
- bei akuter Wohnungslosigkeit: zusätzlich
- geeignete Unterlagen, aus denen die akute Wohnungslosigkeit ersichtlich wird (z.B. Gerichtsbeschluss, Entlassungsschein, Nachweis über Unterkunftsverlust)
- wenn der Verlust der Wohnung droht: zusätzlich
- Unterlagen, die den drohenden Wohnungsverlust verdeutlichen (z.B. Kündigung, Räumungsklage, Räumungstermin)
- Mietvertrag
- Zahlungsnachweise bezüglich der laufenden Miete (z.B. Kontoauszug)
- wenn eine Wohnung beschafft werden soll: zusätzlich
- Unterlagen, aus denen die Notwendigkeit des Wohnungswechsels ersichtlich sind (z.B. Kündigung, Atteste, Mietvertrag der bisherigen Wohnung)