Zu sehen ist der Geschäftsverteilungsplan der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim

Abteilungen und Mitarbeiter

Informationen zum Verwaltungsaufbau und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbandsgemeinde.

Abteilungen

Die Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim ist in drei Abteilungen gegliedert. Den Geschäftsverteilungsplan der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim können Sie hier öffnen: Geschäftsverteilungsplan

Mitarbeiterinnen und MItarbeiter

/ Wasserversorgung sicherstellen

Leistungsbeschreibung

Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Pflichtaufgabe, die grundsätzlich den Gemeinden im Rahmen ihrer Selbstverwaltung obliegt. Sie haben in ihrem Gebiet die Bevölkerung und die gewerblichen und sonstigen Einrichtungen ausreichend mit Trink- und Brauchwasser zu versorgen, können diese Aufgaben jedoch auch an andere Körperschaften des öffentlichen Rechts übertragen (z. B. an Zweckverbände). Für die Gemeinden erfüllen oft auch Eigenbetriebe oder Eigengesellschaften die Aufgaben (z. B. Stadtwerke).

Eine Versorgungspflicht der Gemeinden besteht nicht,

1. wenn die Versorgung technisch oder wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht möglich ist und
2. für die Versorgung mit Brauchwasser, wenn es dem Verbraucher zumutbar ist, diesen Bedarf einzuschränken oder anderweitig zu decken.

Wenn die Wasserversorgung des Grundstückes über öffentliche Wasserversorgungsanlagen erfolgt, müssen Sie sich bei Fragen an die Gemeinde bzw. das zuständige Wasserversorgungsunternehmen wenden.

Rechtsgrundlage