Leistungen A-Z

Informationen zu den Dienstleistungen der Verwaltung von A wie Abmeldung bis Z wie Zweitwohnung.

/ Abfall und Umweltschutz / Abfall, Schadstoffe und Emissionen / Abwasserabgabe berechnen und festsetzen

Zuständige Mitarbeiter

Herr Christian Fürst

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 130
Stockwerk: 1. Stock
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim Adresse in Google Maps anzeigen

Funktion

Büroleiter
Details

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.

Das Land Rheinland-Pfalz hat zur Abgabe der Erklärungen und Anzeigen nach den Abwasserabgabegesetzen die Fachanwendung  „eAbwAG“ entwickelt, die seit 2016 verpflichtend zu verwenden ist.

Voraussetzungen

Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.

Welche Gebühren fallen an?

Für das Einleiten von Abwasser ist eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten.

Der Abgabebetrag richtet sich nach der Höhe der ermittelten Zahl der Schadeinheiten (ZSE) sowie dem zugrunde zu legenden Abgabesatz.

Auf Antrag kann für Niederschlagswassereinleitungen Abgabefreiheit gewährt werden.

Rechtsgrundlage

Online-Verfahren