⇑ / Abwassergebühr
Zuständige Mitarbeiter
Herr Christian Fürst
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 130
Stockwerk: 1. Stock
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Funktion
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Auskünfte erhalten Sie beim Abwasserzweckverband "Untere Selz" (AVUS) in Ingelheim.
Welche Gebühren fallen an?
Abgabensätze für die Abwasserbeseitigungseinrichtung der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
a. Gebühr für Schmutzwasser:
2,35 Euro pro m³ eingeleitetes Schmutzwasser
b. wiederkehrender Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung:
0,58 Euro pro m² gewichtete Grundstücksfläche (mögliche Abflussfläche)
c. Gebühr der mobilen Fäkalschlamm- und Abwasserentsorgung aus Abwassersammelgruben:
33,00 Euro pro m³ abgefahrener und beseitigter Menge
d. Laufender Kostenanteil der Ortsgemeinden/Stadt für die Straßenoberflächenentwässerung:
0,70 Euro pro m² Straßenfläche
e. Gebühren für die Bearbeitung von Entwässerungsanträgen
- für Wohnbauten 24,00 Euro
- für Bauten für Gewerbe- und Industriebetriebe 42,00 Euro
- für die Erteilung eines schriftlichen Vorbescheides 21,00 Euro
f. Gebühr für die Abnahme der Grundstückentwässerungsanlage
42,75 Euro
(Stand: 01.01.2018)