Leistungen A-Z

Informationen zu den Dienstleistungen der Verwaltung von A wie Abmeldung bis Z wie Zweitwohnung.

/ Baugenehmigung/ Bauantrag

Zuständige Mitarbeiter

Frau Andrea Fuchs

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 211
Stockwerk: 2. Stock
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Frau Nina Hofstetter

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

Besucheradresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 210
Stockwerk: 2. Stock
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Herr Sebastian Koch

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 209
Stockwerk: 2. Stock
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim Adresse in Google Maps anzeigen

Funktion

stellvertretender Abteilungsleiter Bau- und Umweltabteilung

Details

Frau Christine Prochnow

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 210
Stockwerk: 2. Stock
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.

Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.

Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Gau-Algesheim

Beim Bauen im Außenbereich eine Topographische Karte 1:25000 beifügen.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formulare