⇑ / Baugenehmigung/ Bauantrag
Zuständige Mitarbeiter
Frau Andrea Fuchs
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 211
Stockwerk: 2. Stock
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
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Frau Nina Hofstetter
Fax: 06725 910-110
Mobil: 0175 3736324
Webseite: https://www.vg-gau-algesheim.de
E-Mail:
Besucheradresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 210
Stockwerk: 2. Stock
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
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Herr Sebastian Koch
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 209
Stockwerk: 2. Stock
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Funktion
stellvertretender Abteilungsleiter Bau- und Umweltabteilung
Frau Christine Prochnow
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 210
Stockwerk: 2. Stock
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
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Frau Ann-Kathrin Schank
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 208
Stockwerk: 2. Stock
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.
Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Beim Bauen im Außenbereich eine Topographische Karte 1:25000 beifügen.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Rechtsgrundlage
- § 62 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 67 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 84 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
- Landesverordnung über Bauunterlagen und die Bautechnische Prüfung
- Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Anträge / Formulare
Formulare
- Abweichung von bauaufsichtlichen Anforderungen (DIN A4)
- Bauantrag
- Bauantrag Werbeanlage
- Baubeschreibung Anlagen Heizöl
- Baubeschreibung Anlagen zur Lagerung von Flüssiggas
- Baubeschreibung Feuerungsanlagen (DIN A4)
- Baubeschreibung Gebäude
- Betriebsbeschreibung
- Erklärung Bauausführung
- Erklärung Schallschutznachweis
- Erklärung Standsicherheitsnachweis
- Erklärung Wärmeschutznachweis
- Grabungsgenehmigung im öffentlichen Straßenraum