Leistungen A-Z

Informationen zu den Dienstleistungen der Verwaltung von A wie Abmeldung bis Z wie Zweitwohnung.

/ Bauvorbescheid/ Bauvoranfrage

Zuständige Mitarbeiter

Frau Andrea Fuchs

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Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 211
Stockwerk: 2. Stock
Hospitalstraße 22
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Frau Nina Hofstetter

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Besucheradresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 210
Stockwerk: 2. Stock
Hospitalstraße 22
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Herr Sebastian Koch

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Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 209
Stockwerk: 2. Stock
Hospitalstraße 22
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Funktion

stellvertretender Abteilungsleiter Bau- und Umweltabteilung

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Frau Christine Prochnow

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Raum-Nr.: 210
Stockwerk: 2. Stock
Hospitalstraße 22
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Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.

Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind. Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.

Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.

Welche Gebühren fallen an?

Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 

Rechtsgrundlage

Formulare