Leistungen A-Z

Informationen zu den Dienstleistungen der Verwaltung von A wie Abmeldung bis Z wie Zweitwohnung.

/ Sonn- und Feiertagsausnahmen beantragen

Zuständige Mitarbeiter

Frau Anke Stuber

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Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 9
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim Adresse in Google Maps anzeigen

Funktion

Abteilungsleiter Ordnungs-, Sozial- und Jugendabteilung

Details

Leistungsbeschreibung

Sie können als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eine Ausnahme der Sonn- oder Feiertagsarbeit beantragen:

  • wenn Sie Arbeitnehmende beschäftigen müssen, um tägliche oder besondere Bedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen.
  • Besondere Bedürfnisse liegen vor, wenn Waren oder Dienstleistungen von einem wesentlichen Teil der Bevölkerung als täglich wichtig empfunden wird. Außerdem muss das Fehlen als Mangel empfunden werden.
  • Wünschenswerte Waren und Dienstleistungen reichen nicht zur Ausnahmeerteilung aus.

Eine Ausnahme können Sie ebenfalls beantragen, wenn eine Unterbrechung oder Aufschub von Arbeiten:  

  • nicht möglich ist.
  • nur mit erheblichen Schwierigkeiten möglich ist.
  • besondere Gefahren für Leben oder Gesundheit der Arbeitnehmenden entstehen.
  • zu erheblichen Belastungen für die Umwelt, Energie- oder Wasserversorgung führt.
  • die Beschäftigung sichert. 
  • das Gemeinwohl schützt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Stellungnahme des Betriebsrats (wenn Betriebsrat vorhanden)

Welche Gebühren fallen an?

Da die Gebühren je nach Aufwand erhoben werden, erkundigen Sie sich bitte in der für Ihr Bundesland zuständigen Aufsichtsbehörde über anfallende Bearbeitungsgebühren. 

Die genauen Kosten werden im Nachgang der Bewilligung festgestellt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Fristtyp: Genehmigungsfiktion

Keine Frist

Rechtsgrundlage

§ 13 Absatz 1 Nr. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__13.html

§ 13 Absatz 2 (ArbZG)

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__13.html

Was sollte ich noch wissen?

Keine