Leistungen A-Z

Informationen zu den Dienstleistungen der Verwaltung von A wie Abmeldung bis Z wie Zweitwohnung.

/ Notlagen und Opferhilfen / Katastrophenhilfe / Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Zuständige Mitarbeiter

Frau Anke Stuber

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Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 9
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim Adresse in Google Maps anzeigen

Funktion

Abteilungsleiter Ordnungs-, Sozial- und Jugendabteilung

Details

Leistungsbeschreibung

Maßnahmen zur Verhütung von Schäden, die einzelnen Personen oder der Allgemeinheit entstehen könnten, wenn nicht durch behördliches Handeln in den Geschehensablauf eingegriffen wird, werden mit dem Begriff „Gefahrenabwehr“ bezeichnet.

Die Sicherheitsbehörden und die Polizei haben die gemeinsame Aufgabe der Gefahrenabwehr. Die Polizei wird in Erfüllung der Aufgaben der Gefahrenabwehr nur tätig, soweit die Gefahrenabwehr durch die Sicherheitsbehörden nicht rechtzeitig möglich erscheint. Die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten (als Unterfall der Gefahrenabwehr) obliegt der Polizei.

Die Kreisverwaltungen, kreisfeie Städte, verbandsfreie Städte, verbandsfreie Gemeinden, große kreisangehörige Städte und Verbandsgemeinden sind zuständige Sicherheitsbehörden für Aufgaben der Gefahrenabwehr, soweit keine besonderen Zuständigkeitsregelungen getroffen worden sind.

Rechtsgrundlage