Leistungen A-Z

Informationen zu den Dienstleistungen der Verwaltung von A wie Abmeldung bis Z wie Zweitwohnung.

/ Hundehaltung anmelden

Zuständige Mitarbeiter

Frau Ilona Hessel

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Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 225
Stockwerk: 2. Stock
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

  • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Gau-Algesheim



Hundesteuersätze in der Verbandsgemeinde



Gemeinden 1. Hund 2. Hund weiterer
Hund
Kampfhund
Appenheim 42,00 € 60,00 € 78,00 € 4-facher Satz
Bubenheim 39,00 € 51,00 € 60,00 € normaler Satz
Engelstadt 42,00 € 72,00 € 96,00 € normaler Satz
Gau-Algesheim 72,00 € 96,00 € 120,00 € normaler Satz
Nieder-Hilbersheim 60,00 € 66,00 € 72,00 € 4-facher Satz
Ober-Hilbersheim 60,00 € 72,00 € 84,00 € normaler Satz
Ockenheim 39,00 € 51,00 € 63,00 € 4-facher Satz
Schwabenheim 45,00 € 66,00 € 84,00 € 4-facher Satz

Stand: 01.01.2018

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.

Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen gegbenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Kommunale Satzung

Haushaltssatzung

Anträge / Formulare

Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.

Was sollte ich noch wissen?

Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. 

Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.

Formulare

Online-Verfahren