⇑ / Veranstaltungen / Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen / Ladenöffnungszeiten einhalten
Zuständige Mitarbeiter
Frau Jacqueline Beuscher
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 7
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
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Frau Sabine Dauner
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 8
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Details
Herr Julian Friedrich
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 110
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Details
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Nach dem Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz wird die Offenhaltung der Verkaufsstellen an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr zugelassen. Darüber hinaus haben die Kommunen die Möglichkeit die Ladenöffnungszeiten an bis zu acht Tagen im Jahr bis 6 Uhr des folgenden Tages zu erweitern; an Samstagen und an Werktagen vor Feiertagen gilt dies grundsätzlich nur bis 24 Uhr.
Zur Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe und der Arbeitsruhe des Verkaufspersonals müssen die Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen bleiben. Pro Jahr dürfen die Gemeinden maximal vier verkaufsoffene Sonntage mit Ladenöffnungszeiten bis zu fünf Stunden freigeben.