Leistungen A-Z

Informationen zu den Dienstleistungen der Verwaltung von A wie Abmeldung bis Z wie Zweitwohnung.

/ Mietspiegel

Zuständige Mitarbeiter

Herr Stefan Petry

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Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 104
Stockwerk: 1. Stock
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim Adresse in Google Maps anzeigen

Funktion

Stellvertretender Abteilungsleiter Ordnungs-, Sozial- und Jugendabteilung
Details

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte dafür,

  • ob ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters berechtigt ist,
  • ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
  • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist (außerhalb des Geltungsbereichs der sogenannten Mietpreisbremse).

Der Mietspiegel weist auf der Grundlage von Nettokaltmieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, die Durchschnittsmiete nettokalt (ortsübliche Vergleichsmiete) in Euro pro Quadratmeter monatlich aus. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.

Entscheidend können beispielsweise sein:

  • Wohnungsgröße
  • Baualter
  • Wohnlage
  • energetischer Modernisierungszustand und
  • Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden.

Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.

Mietspiegel werden von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter, beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen, gemeinsam oder von den Städten/Gemeinden erstellt. Eine Stadt/ Gemeinde soll einen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht. 

Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern gilt laut Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts in Zukunft eine Pflicht zur Erstellung von einfachen Mietspiegeln (Inkrafttreten am 1. Juli 2022).

Mietspiegel sollen in der Regel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden.

Mietspiegel gibt es in vielen größeren Städten und Gemeinden.

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Gau-Algesheim

Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim verfügt über keinen aktuellen Mietpreisspiegel.

Nach dem neuen Mietspiegelrecht sind seit dem 01.07.2022 Kommunen über 50.000 Einwohner verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen.

Eine relativ kleine Kommune wie die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim (ca. 18.000 Einwohner) hat entsprechend wenige Wohnungen und somit wenige Vergleichsangebote in den verschiedenen Wohnungsgrößen um einen aussagefähigen und rechtssicheren Mietspiegel zu erstellen.

Zur Einordnung Ihrer Mietwohnung empfehlen wir Ihnen daher sich an dem Mietspiegel der Stadt Ingelheim (für Wohnungen in Gau-Algesheim) und dem Mietspiegel der Stadt Bingen (für Wohnungen der anderen Gemeinden der Verbandsgemeinde) zu orientieren.

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich in der Stadt/Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

Welche Gebühren fallen an?

Mietspiegel stehen Ihnen in der Regel schon jetzt im Internet kostenlos als Download zur Verfügung.

Ab dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei im Internet zu veröffentlichen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Das Gesetz und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen (einfachen) Mietspiegeln und qualifizierten Mietspiegeln (§§ 558c, d BGB; §§ 3, 6 MsV). Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt.