Leistungen A-Z

Informationen zu den Dienstleistungen der Verwaltung von A wie Abmeldung bis Z wie Zweitwohnung.

/ Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

Zuständige Mitarbeiter

Frau Rosemarie Albert

Frau Birgit Diehl

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Frau Manuela Ludwig

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Frau Tanja Notheis

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

Besucheradresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Frau Pamela Steinkopf

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

Verfahrensablauf

Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige Reisepass
  • Eheurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
  • Lebenspartnerschaftsurkunde

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 59,50 €
Vorkasse: Nein
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren

Gebühr: 82,00 €
Vorkasse: Nein
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre

Gebühr: 60,00 €
Vorkasse: Nein
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre

Gebühr: 37,50 €
Vorkasse: Nein
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

Bearbeitungsdauer

4 Wochen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.

Bei der Beantragung der Dokumente sind geeignete Unterlagen des Standesamtes zur Eheschließung erfoderlich.