⇑ / Verbraucherschutz, Compliance und Recht / Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren / Öffentliches Baunachbarrecht
Zugeordnete Abteilungen
- 1 - Finanzen, Zentrales, Schulen
- 1.1 - Zentrales und Schulen
- 1.2 - Finanzen
- 2 - Ordnung, Soziales, Jugend
- 2.1.1 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 2.1.2 - Bürgerbüro
- 2.1.3 - Brandschutz, Zivil- und Katastrophenschutz
- 2.1.4 - Standesamt
- 2.2 - Soziales und Jugend
- 3 - Bauen und Umwelt
- Eigenbetrieb Abwasser (AVUS)
Leistungsbeschreibung
Eine Baumaßnahme wirkt sich oft auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes aus. Deshalb gibt es Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen (sog. nachbarschützende Vorschriften). Hierzu zählen z. B. die vorgeschriebenen Abstandsflächen vor Gebäuden. Nur auf die Verletzung von solchen Vorschriften kann sich ein Nachbar mit Erfolg berufen.
An wen muss ich mich wenden?
An die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, die Verwaltung der kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadt oder die Verbandsgemeindeverwaltung, falls ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).