Leistungen A-Z

Informationen zu den Dienstleistungen der Verwaltung von A wie Abmeldung bis Z wie Zweitwohnung.

/ Abfall und Umweltschutz / Abfall, Schadstoffe und Emissionen / Rauchverbot in Gaststätten in Rheinland-Pfalz

Zuständige Mitarbeiter

Frau Jacqueline Beuscher

Frau Sabine Dauner

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 8
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Herr Julian Friedrich

Leistungsbeschreibung

Zweck des Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung von Belastungen sowie gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Tabakrauch (Passivrauchbelastung)

In der Gastronomie in Rheinland-Pfalz besteht seit dem 15.02.2008 Rauchverbot

Ausnahmen:

  • in abgetrennten Nebenräumen, wenn die Grundfläche und die Anzahl der Sitzplätze in den Nebenräumen mit  Raucherlaubnis nicht größer sind als in den übrigen rauchfreien Gasträumen
  • in Ein-Raum-Gaststätten unter 75 m², wenn in der Gaststätte keine oder nur einfach zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle als untergeordnete Nebenleistung verabreicht werden
  • in Festzelten bei einer Standzeit bis zu 21 Tagen

Voraussetzungen

Zur Gastronomie gehören auch:

•           Straußwirtschaften
•           Kantine
•           Vereinslokale
•           Festzelte
•           Diskotheken
•           gastronomische Bereichen in Hotels

Rauchfreie Einrichtungen sind:

•           Theater
•           Kinos
•           Museen
•           Heime der Altenhilfe
•           Pflegeheime
•           Krankenhäuser, Vorsorge- und
            Rehabilitationseinrichtungen
•           Schulen
•           Sportstätten
•           Universitäten und Fachhochschulen
•           Einrichtungen der Erwachsenenbildung
•           Einrichtungen der Jugendhilfe

Rechtsgrundlage

Unterstützende Institutionen