Leistungen A-Z

Informationen zu den Dienstleistungen der Verwaltung von A wie Abmeldung bis Z wie Zweitwohnung.

/ Spielautomaten, Spielgeräte

Zuständige Mitarbeiter

Frau Jacqueline Beuscher

Frau Sabine Dauner

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Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 8
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Herr Julian Friedrich

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Die Aufstellung von Geldspielgeräten und -automaten mit Gewinnmöglichkeit bedarf der Erlaubnis (§ 33c Abs.1 GewO) .


Es ist sicherzustellen, dass keine Kinder oder Jugendliche in unberechtigter Weise Gewinnspiele (mit Gewinnmöglichkeit) durchführen. Hierzu muss der Automat durch den Gastwirt oder eine von ihm beauftragte Person von der Schanktheke aus eingesehen werden können. (Aufstellplatzbestätigung bzw. Geeignetheitsbestätigung)


Voraussetzungen

  • persönliche Zuverlässigkeit (es dürfen keine Untersagungsgründe nach der GewO vorliegen)
  • Aufstellplatzbestätigung: Aufstellort muß ständig vom Gaststättenpersonal gut einsehbar sein

Die Aufstellung nur in Gaststätten und Spielhallen möglich.

An wen muss ich mich wenden?
  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung
Anträge / Formulare
  • Antrag mit Angaben zum Antragsteller (einschl. Personalien) und ggf. zum Aufstellort
  • Automatenaufstellererlaubnis (§33c Abs. 1 GewO)
  • weitere Antragsunterlagen
    • Führungszeugnis
    • Gewerbezentralregisterauszug
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
    • Aufstellplatzbestätigung (§33c Abs. 3 GewO)

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Gewerbeordnung

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Gau-Algesheim