Leistungen A-Z

Informationen zu den Dienstleistungen der Verwaltung von A wie Abmeldung bis Z wie Zweitwohnung.

/ Sterbefall im Ausland beurkunden

Zuständige Mitarbeiter

Frau Simone Kirsch

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Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 12
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung, gegebenenfalls mit Legalisation/Apostille
  • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument)

Dokumente der oder des Verstorbenen:

  • Nachweis des Familienstandes (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil)
  • Geburtsurkunde

War der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling zusätzlich:

  • Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus

Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.

Welche Gebühren fallen an?

  • Beurkundung im Sterberegister: 60,00 Euro
  • Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 10,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar 5,00 Euro)

Durch weitere Leistungen wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen können Ihnen weitere Kosten entstehen.

Rechtsgrundlage

Bemerkungen

Die Nachbeurkundung hat den Vorteil, dass das deutsche Standesamt bei Bedarf eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann und folglich keine Übersetzungen und ggf. Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde mehr benötigt werden.

Online-Verfahren