⇑ / Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Zuständige Mitarbeiter
Frau Jacqueline Beuscher
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 7
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Details
Frau Sabine Dauner
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 8
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Details
Herr Julian Friedrich
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 110
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Details
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Pflanzen und Pflanzenteile, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage anfallen, dürfen an Ort und Stelle verbrannt werden, soweit sie dem Boden aus landbaulichen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht zugeführt werden können.
Werden mehr als drei Kubikmeter an pflanzlichen Abfällen verbrannt, ist dies der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Ordnungsbehörde ihrer
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage