⇑ / Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / Wahlbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen
Zuständige Mitarbeiter
Frau Rosemarie Albert
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 3
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Details
Frau Birgit Diehl
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Details
Frau Manuela Ludwig
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
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Frau Tanja Notheis
Besucheradresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
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Frau Pamela Steinkopf
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Bewerberin oder Bewerber, zur Wahl in den Kreistag eines Landkreises antreten, müssen Sie bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass Sie wählbar sind.
Was sollte ich noch wissen?
Die Bescheinigung der Wählbarkeit oder die Melderegisterauskunft stellt die zuständige Gemeindeverwaltung aus.