Leistungen A-Z

Informationen zu den Dienstleistungen der Verwaltung von A wie Abmeldung bis Z wie Zweitwohnung.

/ Wechsel Wohnungsstatus (Haupt-/Nebenwohnung)

Zuständige Mitarbeiter

Frau Rosemarie Albert

Frau Birgit Diehl

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Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
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Frau Manuela Ludwig

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Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
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Frau Tanja Notheis

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Besucheradresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
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Frau Pamela Steinkopf

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Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
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Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

In Rheinland-Pfalz ist die Grundlage für das Meldewesen das Meldegesetz (MG) für Rheinland-Pfalz. Danach müssen Sie sich binnen einer Woche nach Wohnungswechsel an-, ab- oder ummelden. An- oder Ummeldungen können i. d. R. nur persönlich durchgeführt werden.


Ein Wohnungsstatuswechsel liegt dann vor, wenn Sie Ihre bestehende Nebenwohnung zur Hauptwohnung und gleichzeitig Ihre bisherige Hauptwohnung zur Nebenwohnung erklären. Nach dem Rheinlandpfälzischen Meldegesetz (MGRP) muss der Hauptwohnsitz an dem Ort genommen werden, an dem man sich die überwiegende Zeit aufhält. Dies ist unabhängig davon, ob Sie Ihren alten Hauptwohnsitz als Nebenwohnsitz beibehalten oder diesen aufgeben. Bitte bringen Sie alle Ausweisdokumente mit.

An wen muss ich mich wenden?
  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung

 

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Meldegesetz Rheinland-Pfalz