⇑ / Wechsel Wohnungsstatus (Haupt-/Nebenwohnung)
Zuständige Mitarbeiter
Frau Rosemarie Albert
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 3
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Details
Frau Birgit Diehl
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Details
Frau Manuela Ludwig
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Details
Frau Tanja Notheis
Besucheradresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
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Frau Pamela Steinkopf
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
In Rheinland-Pfalz ist die Grundlage für das Meldewesen das Meldegesetz (MG) für Rheinland-Pfalz. Danach müssen Sie sich binnen einer Woche nach Wohnungswechsel an-, ab- oder ummelden. An- oder Ummeldungen können i. d. R. nur persönlich durchgeführt werden.
Ein Wohnungsstatuswechsel liegt dann vor, wenn Sie Ihre bestehende Nebenwohnung zur Hauptwohnung und gleichzeitig Ihre bisherige Hauptwohnung zur Nebenwohnung erklären. Nach dem Rheinlandpfälzischen Meldegesetz (MGRP) muss der Hauptwohnsitz an dem Ort genommen werden, an dem man sich die überwiegende Zeit aufhält. Dies ist unabhängig davon, ob Sie Ihren alten Hauptwohnsitz als Nebenwohnsitz beibehalten oder diesen aufgeben. Bitte bringen Sie alle Ausweisdokumente mit.
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
Rechtsgrundlage
Meldegesetz Rheinland-Pfalz