⇑ / Haushaltsplanung
Zuständige Mitarbeiter
Frau Martina Mai
Besucheradresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 227
Stockwerk: 2. Stock
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Details
Herr Christopher Marx
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 228
Stockwerk: 2. Stock
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Funktion
Sachgebietsleiter Finanzen
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die Haushaltsplanung dient der kurzfristigen Finanzplanung. Sie besteht aus einem Haushaltsplan und einer Haushaltssatzung. Der Haushaltsplan ist jährlich aufzustellen und gilt in der Regel vom 01.01. bis 31.12. eines Haushaltsjahres. Der Haushalt ist systematisch nach Produktrahmen- und Kontenrahmenplan gegliedert.
Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung. Für die Bürgerinnen und Bürger ist der Haushalt z.B. bezüglich der dort festgesetzten Hebesätze verbindlich.
Die Verwaltung kann nur Aufgaben und Maßnahmen im Rahmen der im Haushalt festgeschriebenen Haushaltsmittel durchführen.
Haushaltspläne der Verbandsgemeinde, der Stadt Gau-Algesheim und den Ortsgemeinden
- Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
- Haushaltsplan der Ortsgemeinde Appenheim
- Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bubenheim
- Haushaltsplan der Ortsgemeinde Engelstadt
- Haushaltsplan der Stadt Gau-Algesheim
- Haushaltsplan der Ortsgemeinde Nieder-Hilbersheim
- Haushaltsplan der Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim
- Haushaltsplan der Ortsgemeinde Ockenheim
- Haushaltsplan der Ortsgemeinde Schwabenheim
Rechtsgrundlage
§ 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)