Leistungen A-Z

Informationen zu den Dienstleistungen der Verwaltung von A wie Abmeldung bis Z wie Zweitwohnung.

/ Haushaltsplanung

Zuständige Mitarbeiter

Frau Martina Mai

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Besucheradresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 227
Stockwerk: 2. Stock
Hospitalstraße 22
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Details

Herr Christopher Marx

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Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 228
Stockwerk: 2. Stock
Hospitalstraße 22
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Funktion

Sachgebietsleiter Finanzen

Details

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Die Haushaltsplanung dient der kurzfristigen Finanzplanung. Sie besteht aus einem Haushaltsplan und einer Haushaltssatzung. Der Haushaltsplan ist jährlich aufzustellen und gilt in der Regel vom 01.01. bis 31.12. eines Haushaltsjahres. Der Haushalt ist systematisch nach Produktrahmen- und Kontenrahmenplan gegliedert.

Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung. Für die Bürgerinnen und Bürger ist der Haushalt z.B. bezüglich der dort festgesetzten Hebesätze verbindlich.

Die Verwaltung kann nur Aufgaben und Maßnahmen im Rahmen der im Haushalt festgeschriebenen Haushaltsmittel durchführen.

Haushaltspläne der Verbandsgemeinde, der Stadt Gau-Algesheim und den Ortsgemeinden

Rechtsgrundlage

§ 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)