Leistungen A-Z

Informationen zu den Dienstleistungen der Verwaltung von A wie Abmeldung bis Z wie Zweitwohnung.

/ Ausweise und Dokumente / Ausweise / Ausweispflicht befreien

Zuständige Mitarbeiter

Frau Rosemarie Albert

Frau Birgit Diehl

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Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
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Frau Manuela Ludwig

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Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
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Frau Tanja Notheis

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Besucheradresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
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Frau Pamela Steinkopf

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Raum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
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Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

  1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
  2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
  3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Rechtsgrundlage