Die 33. Fortschreibung erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer behutsamen und städtebaulich sinnvollen Nachverdichtung zu schaffen.
Der Geltungsbereich und die Lage des Plangebietes sind der nachstehenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplans ist in fünf Teilgeltungsbereiche unterteilt, die sich am nördlichen (Teilgeltungsbereiche E und A), östlichen (Teilgeltungsbereich B) und südlichen Siedlungsrand (Teilgeltungsbereiche D und C) befinden und folgende nachstehende Grundstücke umfassen:
Flur 16 Flurstücke 81/4 tlw., 80/6, 80/8 tlw., 81/5 tlw.,
Flur 18 Flurstücke 49/2, 48/3, 48/ 1 tlw., 47 tlw., 46 tlw., 45 tlw., 43/1 tlw., 43/2 tlw., 42, 41, 40, 39, 38/1 tlw., 37/2 tlw., 36/2 tlw., 35/5,
Flur 19, Flurstücke 49/11, 49/12
Flur 16, Flurstück 78/6 tlw.
Flur 17, Flurstück 94/1
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Die Verbandsgemeinde hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Planung beauftragt.
Gemäß § 3 (1) BauGB ist der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung einschließlich der zugehörigen Begründung, des Umweltberichts, sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung während der Veröffentlichungsfrist von
Dienstag, 08.04.2024, bis einschließlich Freitag, 09.05.2024,
im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ – „Offenlegungen“ einsehbar. Alle Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de abgerufen werden. Die beiliegende Skizze zeigt den Änderungsbereich des Flächennutzungsplans. Sie entfaltet keine Rechtswirkung.
Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planunterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim – im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung – während der Dienststunden öffentlich ausgelegt und können eingesehen werden.
Dienststunden
Mo-Fr | 08.30 - 12.00 Uhr |
Mo-Di | 14.00 - 15.30 Uhr |
Do | 14.00 - 18.00 Uhr |
Für inhaltliche Rückfragen zu den Planunterlagen wird eine vorherige Terminvereinbarung unter 06725-910-144 oder empfohlen.
Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichten und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an ), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Gau-Algesheim, der 04.04.2024
gez. Neuhaus, Bürgermeister
Dateiname | Größe | Datum | ||
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2023-11-07_FNP_Laurenziberg Planzeichnung.pdf | 817,72 KB | 05.04.2024 | ||
2024-03-19_Begründung_FNP_Laurenziberg.pdf | 1,11 MB | 05.04.2024 | ||
Amtsblatt_Geltungsbereich.pdf | 143,79 KB | 05.04.2024 | ||
14. KW 2024.pdf | 5,70 MB | 05.04.2024 |