Abteilungen
Die Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim
ist in drei Abteilungen gegliedert. Den Geschäftsverteilungsplan der
Verbandsgemeinde Gau-Algesheim können Sie hier öffnen: Geschäftsverteilungsplan
Mitarbeiterinnen und MItarbeiter
⇑ / Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten
Zuständige Mitarbeiter
Herr Jochen Dauner
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 123
Stockwerk: 1. Stock
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

Funktion
Sachgebietsleiter Zentrales und Schulen
Datenschutzbeauftragter

Frau Sabine Lehr
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 124
Stockwerk: 1. Stock
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen bzw. Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Gemeindebehörden sind berechtigt, personenbezogene Daten von Ihnen als wahlberechtigte Person zwecks Verpflichtung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu erheben und zu verarbeiten. Sie als betroffene Person können der Verarbeitung für künftige Wahlen widersprechen.
Gemeindebehörden können von anderen Behörden Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen. Es handelt sich um den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift. Die betroffenen Personen werden hierüber informiert.
Sie müssen die Tätigkeit unparteiisch ausüben. Sie müssen Verschwiegenheit zu den bekanntgewordenen Angelegenheiten wahren. Während der Ausübung dürfen Sie Ihr Gesicht nicht verhüllen.