Zu sehen ist der Geschäftsverteilungsplan der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim

Abteilungen und Mitarbeiter

Informationen zum Verwaltungsaufbau und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbandsgemeinde.

Abteilungen

Die Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim ist in drei Abteilungen gegliedert. Den Geschäftsverteilungsplan der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim können Sie hier öffnen: Geschäftsverteilungsplan

Mitarbeiterinnen und MItarbeiter

/ Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten

Zuständige Mitarbeiter

Frau Rosemarie Albert

Frau Birgit Diehl

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Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
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Frau Manuela Ludwig

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Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
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Frau Tanja Notheis

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Besucheradresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
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Frau Pamela Steinkopf

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Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim Adresse in Google Maps anzeigen
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Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten.

Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.

Neben einer Änderung des Familiennamens müssen Sie bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass beantragen:

  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

Vorgehen bei Wohnortwechsel

In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern nur die Änderung Ihres Reisepasses. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Ausstellung durch andere Gemeinde oder Auslandsvertretung

Einen neuen Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre Gebühren. Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometriekonformes Lichtbild
  • bisheriger Reisepass
  • amtlicher Nachweis über die Änderung

Welche Fristen muss ich beachten?

Fie Geltungsdauer des Reisepasses beträgt 6 Jahre für Antragstellende unter 24 Jahre und 10 Jahre für Antragstellende ab 24 Jahre.

Geltungsdauer: 6-10 Jahre

Rechtsgrundlage